In seinem Entscheid vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die Aufhebung der meisten Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen. In Gesundheitseinrichtungen bleiben gewisse Einschränkungen bestehen. Zudem hat der Kantonsärztliche Dienst seine Allgemeinverfügung vom 30. September 2021, in der unter anderem die Covid- Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher der Spitäler Schaffhausen geregelt ist, per 22. Februar 2022 aufgehoben. Die Spitäler Schaffhausen haben deshalb die aktuell gültigen Schutzmassnahmen überprüft und über schrittweise Lockerungen entschieden, heisst es in einer aktuellen Medienmitteilung. Besuchspersonen benötigen am Kantonsspital Schaffhausen sowie im Psychiatriezentrum Breitenau ab morgen Freitag, 25. Februar 2022, neu kein Covid-Zertifikat mehr. Weiterhin gültig sind Schutzmassnahmen, wie beispielsweise die generelle Maskenpflicht für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren an allen Standorten der Spitäler Schaffhausen sowie eine Limitierung der Anzahl Besuchspersonen im Kantonsspital.
Die detaillierten Zutrittsregeln für die Standorte der Spitäler Schaffhausen entnehmen Sie dem Anhang oder (ab 25. Februar) der Homepage www.spitaeler-sh.ch/corona
Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung des Kantonsärztlichen Dienstes endet auch die Testpflicht für alle nicht immunisierten Mitarbeitenden der Spitäler Schaffhausen. Die repetitiven Corona-Tests werden ab morgen Freitag, 25. Februar, eingestellt, heisst es weiter in der Mitteilung.