Rund 450 Menschen jährlich haben in den vergangenen fünf Jahren in der Schweiz eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist jedoch deutlich grösser. Dieser Problematik soll eine Änderung des Transplantationsgesetzes entgegenwirken: Wer nach dem Tod keine Organe spenden will, muss dies noch zu seinen Lebzeiten explizit festhalten (Widerspruchslösung).
Hindernis Organspendeausweis?
Bei der Zustimmungslösung, die aktuell gilt, dürfen einer verstorbenen Person Organe, Gewebe und Zellen nur entnommen werden, wenn von ihr explizit das Einverständnis dazu gegeben wurde. Doch obwohl rund 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung einer Organspende positiv gegenüber stehen, füllen nur wenige tatsächlich einen Organspendeausweis aus. Das Hauptziel der Gesetzesänderung: Mehr Leben retten. Das Parlament stimmt der Änderung des Transplantationsgesetzes deutlich zu.
Den Nachbarländern folgen?
Neu soll also, wie in den meisten Nachbarländern, auch in der Schweiz die Widerspruchslösung gelten: Hat eine Person der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber weiterhin ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.
Für die Gegnerinnen und Gegner sei die Widerspruchsregelung ein inakzeptables Mittel, weil sie medizin-ethische und verfassungsrechtliche Grundsätze verletze, heisst es im Argumentarium des Abstimmungskomitees «Nein zur Organentnahme ohne Zustimmung». Laut dem Referendumskomitee werde es mit dem neuen Gesetz immer Personen geben, die nicht wissen, dass sie sich gegen eine Organspende aussprechen müssten. So würde hingenommen, dass Menschen gegen ihren Willen Organe entnommen würden, da die entsprechenden Informationen nicht mit Sicherheit an die ganze Bevölkerung gelangen. Dies verletze gemäss den Gegnerinnen und Gegnern das Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit.
Im «Bock» nehmen Randy Ruh (Pro, glp) und Regula Salathé (Kontra, EVP) Stellung zu der Abstimmung vom 15. Mai.