Nach dem Rücktritt von Stadtschulrätin Angela Penkov auf Ende Juli hat der Stadtrat die Ersatzwahl auf den 25. September festgesetzt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Durchführung von Wahlen ohne Wahlgang (stille Wahlen). Die amtliche Publikation erfolgt am 12. Mai in den üblichen Publikationsorganen. Ab diesem Zeitpunkt können Wahlvorschläge innert drei Wochen – bis zum 2. Juni – bei der Stadtkanzlei eingereicht werden, wobei jeder Wahlvorschlag von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein muss.
Geht innert der dreiwöchigen Frist nur ein Wahlvorschlag ein, so wird der Name der Kandidatin oder des Kandidaten in den amtlichen Publikationsorganen bekanntgegeben. Die Kandidatin, bzw. der Kandidat wird als gewählt erklärt, sofern nicht innert sieben Tagen nach der Publikation mindestens 15 Stimmberechtigte die Durchführung des ordentlichen Wahlverfahrens verlangen, indem sie mindestens einen weiteren Kandidaten nennen. Falls auf die erste Ausschreibung kein Wahlvorschlag oder mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden oder die Nachfrist benützt wird, wird das ordentliche Wahlverfahren am 25. September durchgeführt.