Das Portal von eUmzugCH ermöglicht es einer meldepflichtigen Person mit Wohnsitz in der Schweiz, ihre Wegzugs-, Zuzugs- und Umzugsmeldung bei der Gemeinde via Internet in einem Schritt zu erledigen. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerdienste. Er wird ab dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen sowie Stein am Rhein und anschliessend in weiteren Gemeinden des Kantons eingeführt.
Bei einem Umzug ist jede Privatperson gemäss Gesetz verpflichtet, diesen innert 14 Tagen sowohl bei der Wegzugs- als auch bei der Zuzugsgemeinde zu melden. Mit eUmzugCH (eumzug.swiss) haben die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, diese Meldung zeitsparend und auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten online einzureichen, schreibt das Schaffhauser Volkswirtschaftsdepartement in einer Medienmitteilung. Es werde ihnen damit eine einfache und digitale Meldung ermöglicht. Die Benutzung von eUmzugCH sei freiwillig und führe bei der meldepflichtigen Person zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang. Die meisten Kantone haben die elektronische Umzugsmeldemöglichkeit bereits eingeführt und nun soll diese Dienstleistung auch im Kanton Schaffhausen angeboten werden. Um einen späteren reibungslosen Ablauf sicherstellen zu können, wird dieser Service ab dem 7. Dezember 2021 zunächst in den Pilotgemeinden Schaffhausen, Neuhausen und Stein am Rhein eingeführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner dieser Gemeinden haben somit die Möglichkeit, ab diesem Zeitpunkt ihren Meldepflichten elektronisch nachzukommen. Nach der erfolgreichen Pilotphase kann die elektronische Umzugsmeldung von weiteren Gemeinden des Kantons eingeführt werden.