Folgende Motion reichte Matthias Frick (AL) am 22. Februar beim Schaffhauser Stadtrat ein:
Der Stadtrat wird eingeladen, dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag über die Überführung der heutigen stadträtlichen Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) RSS 400.3 in eine grossstadträtliche Verordnung zu unterbreiten. Die neue Verordnung soll keine Anpassung der Gebührenhöhe für Bewohner der Stadt Schaffhausen vorsehen, dafür aber bei der Laternengebühr einen Systemwechsel von nachträglicher Zahlung zu Vorschusszahlung beinhalten und die rechtliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von auswärtigen Fahrzeughaltern schaffen.
Begründung:
Die heutige Verordnung über die Gebühren für nächtliches Dauerparkieren stammt aus dem Jahr 1967. Nachdem der Versuch einer umfassenden Erneuerung des städtischen Parkierungsregimes am 10. Februar 2019 an der Urne kläglich scheiterte, ist m.E. drei Jahre später der Moment gekommen, einen neuen Versuch zu wagen; beschränkt auf einzelne weniger kritische Elemente.
Diese Motion will den Grundstein für eine Neuauflage der rechtlichen Grundlagen für eine Parkierungsverordnung legen, die im Laufe der Zeit im demokratischen Prozess präzisiert und erweitert werden kann, falls sich denn Mehrheiten dafür finden. In einem ersten Schritt soll sich die neue vom Grossen Stadtrat zu beschliessende Parkierungsverordnung auf die (Neu-)Regelung des nächtlichen Dauerparkierens beschränken. Die heutige stadträtliche «Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)» soll durch eine grossstadträtliche Verordnung ersetzt werden, die ohne Anpassung der Gebührenhöhe einen Systemwechsel vollzieht: In Zukunft soll für jedes Fahrzeug im Voraus die Bewilligung zum nächtlichen Dauerparkieren eingeholt und bezahlt werden müssen. Nicht mehr die Stadt soll den Haltern von Motorfahrzeugen nachweisen, dass diese ihr Fahrzeug des Nachts auf öffentlichem Grund parkieren, sondern die Halter von Motorfahrzeugen sollen der Stadt gegenüber nachweisen, dass sie im Besitze der nötigen Bewilligung dafür sind. Heute erfasst die Stadtpolizei Schaffhausen jeweils einmal im Monat in Doppelpatrouillen ab Mitternacht- angeblich - alle auf öffentlichem Grund und Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge. Diese heute für die Erhebung eingesetzte Arbeitszeit soll in Zukunft allein für Kontrollen dafür eingesetzt werden, ob eine Bewilligung für das nächtliche Parkieren vorliegt oder nicht. Um Konfliktfällen vorzubeugen ist die Möglichkeit von Einzelbewilligungen für einzelne Nächte vorzusehen (bspw. via bereits vorhandene Parkier-App). Darüber hinaus ist die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass auswärtige Fahrzeughalter einem anderen Gebührensystem unterliegen als Bewohner der Stadt Schaffhausen.
Grund für diese Motion sei primär die eigene Erfahrung, wonach es durchaus möglich sei, jahrelang praktisch jede Nacht sein Auto auf öffentlichem Grund in der Stadt Schaffhausen zu parkieren ohne jemals eine Gebührenrechnung zu erhalten.