Am 5. September 2018 hat die Anwohnerschaft der Finsterwaldstrasse eine Petition eingereicht, in der sie die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone an der östlichen Finsterwaldstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) beantragt, heisst es in einer Mitteilung der Stadt Schaffhausen. Dies mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Die Stadt hat daraufhin ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Eignung und Verhältnismässigkeit einer Temporeduktion zu beurteilen und die damit verbundenen Massnahmen aufzuzeigen. Angesicht der aktuellen wie auch der angestrebten Siedlungsentwicklung im städtischen Quartier «Geissberg» und unter Berücksichtigung des Anliegens der Anwohnerschaft wurde die Ausweitung der Tempo-30-Zone auch für den Bereich der nördlichen Geissbergstrasse sowie dem nördlichen Weinsteig geprüft.
Das Gutachten hat ergeben, dass mit einer Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten von 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden kann und die Bestimmungen der Tempo-30-Zonen-Verordnung des Bundes eingehalten werden können, schreibt die Stadt Schaffhausen weiter.
Auf diesen Grundlagen unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat in einer Vorlage die Ausweitung der bestehenden Tempo-30-Zone auf dem «Geissberg» im Bereich der nördlichen Geissbergstrasse, dem nördlichen Weinsteig und dem unteren Teil der Finsterwaldstrasse:
- Mit einer Temporeduktion an der nördlichen Geissbergstrasse kommt es zu einer wahrnehmbaren Reduktion der Lärmemissionen sowohl am Tag als auch in der Nacht. Für die Busse der Linie 6 ergibt sich auf dem rund 600 m langen Abschnitt nur eine sehr geringe Erhöhung der Fahrzeit. Die Einführung der Tempo-30-Zone wurde im neuen Angebotskonzept der vbsh bereits berücksichtigt.
- Mit der geforderten Temporeduktion am nördlichen Weinsteig wird die Verkehrssicherheit insbesondere der jüngeren Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht. Ebenso können die Lärmemissionen reduziert und die Wohnqualität verbessert werden.
- Im unteren Teil der Finsterwaldstrasse bis zur Kreuzung Hochstrasse inklusive der angrenzenden Quartierstrassen (Rothüsliweg, Geisshaldenweg, Trottenweg, Gütliweg) wird mit der Erweiterung der Tempo-30-Zone das Ziel erreicht, die Verkehrssicherheit insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden (Kinder auf dem Schulweg, Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) zu verbessern.