Wie aus einer Medienmitteilung der Georg Fischer AG (GF) zu entnehmen ist, bedauert der Verwaltungsrat die Entscheidung, die im Hinblick auf die zahlreichen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Pandemielage getroffen wurde. Die diesjährige Generalversammlung findet am 20. April um 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Georg Fischer AG in Schaffhausen mit den statutarisch notwendigen Personen statt.
Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder elektronisch an die unabhängige Stimmrechtsvertreterin, die Anwaltskanzlei weber, schaub & partner AG, abgeben. Damit die Aktionärinnen und Aktionäre ihre weiteren statutarischen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können, hat GF eine spezielle E-Mail-Adresse (gv2022@georgfischer.com) eingerichtet. Unter dieser Adresse können allgemeine Fragen und Anträge zu den einzelnen Traktanden gemäss den Abstimmungsunterlagen bis zum 18. April 24:00 Uhr eingesendet werden, heisst es weiter in der Mitteilung.
Die Abstimmungsunterlagen werden den Aktionärinnen und Aktionären rechtzeitig zugestellt.