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Politik
15.03.2022

Teilrevision in Kraft gesetzt

Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Regierungsrat teilt mit. (Symbolbild) Bild: ar.ch
Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Teilrevision des Strassengesetzes rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Zudem hat er eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen.

Wie aus einer Medienmitteilung zu entnehmen ist, hat der Schaffhauser Regierungsrat die Teilrevision des Strassengesetzes rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist sei unbenutzt abgelaufen. Mit der Gesetzesrevision würden Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantons- und Gemeindestrassen optimiert und vereinfacht werden. Neu werden bei den Kantonsstrassen innerorts sowie bei den kantonalen Radrouten ausserorts die Zuständigkeit und Finanzierung des Betriebs, Unterhalts und Baus im Grundsatz dem Kanton zugewiesen. Die Kantonsstrassen stehen im Eigentum des Kantons. Die Kantonsstrassen innerhalb der Bauzonen der Stadt Schaffhausen verbleiben als Ausnahme im Eigentum der Stadt. Bei den Gemeindestrassen ändere sich nichts gegenüber heute. Die Zuständigkeit und Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt obliege weiterhin den Gemeinden. Die Gemeinden würden mehr Finanzmittel aus der Mineralöl- und Motorfahrzeugsteuer erhalten. Der zweckgebundene Einsatz der Strassenmittel auf kantonaler und kommunaler Ebene werde neu über einen Strassenfonds sichergestellt.

Gleichzeitig hat der Regierungsrat eine Änderung der kantonalen Strassenverordnung vorgenommen. Verschiedene Bestimmungen sowie die Anhänge wurden an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Änderung der Lehrerverordnung

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Lehrerverordnung vorgenommen. Neu können Lehrpersonen auch dann Urlaubstage gewährt werden, wenn das Arbeitsverhältnis vor Beginn des Urlaubs noch nicht zwei Jahre gedauert habe. Die bisherige Regelung führe bei der Anstellung von neuen Lehrpersonen zunehmend zu Problemen, insbesondere bei jungen Lehrpersonen. Es gehe insbesondere um Fälle, in denen junge Lehrpersonen im Laufe des Schuljahres aufgrund ihrer Ausbildung an einzelnen Tagen nicht unterrichten könnten. Diese Anpassung sei ein Element, um auch gegenüber den umliegenden Kantonen konkurrenzfähig zu sein. Die Verordnungsänderung tritt am 1. August 2022 in Kraft.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatskanzlei Kanton Schaffhausen