Die zweite und dritte eidgenössische Abstimmungsvorlage vom 25. September haben ein gemeinsames Ziel: Die AHV soll stabilisiert werden. Die Reform sieht auf der einen Seite Einsparungen, auf der anderen Seite Mehreinnahmen vor. Mit der Erhöhung des Rentenalters bei Frauen auf 65 Jahre und abzüglich der damit verbundenen Ausgleichsmassnahmen sollen in den kommenden zehn Jahren 4,9 Milliarden Franken in die AHV einfliessen. Mehreinnahmen von schätzungsweise 12,4 Milliarden Franken sollen in der gleichen Zeitspanne durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer-Sätze der AHV zugutekommen. Der reduzierte Steuersatz von aktuell 2,5 Prozent soll auf 2,6 Prozent erhöht werden. Der Normalsatz soll von 7,7 auf 8,1 Prozent steigen. Die Reform besteht entsprechend aus diesen beiden Vorlagen, die allerdings miteinander verknüpft sind. Wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform. Gegen diese Anpassungen wurde das Referendum ergriffen: Schlussendlich entscheidet das stimmberechtigte Volk am 25. September darüber.
Seit 25 Jahren keine Reform
Das Schweizer Parlament ist der Ansicht, dass die AHV dringend auf zusätzliche finanzielle Mittel angewiesen ist. Seit 25 Jahren scheitern alle Versuche, die AHV zu reformieren: Eine Anpassung sei jetzt unumgänglich. Die Menschen würden heute deutlich älter werden als frühere Generationen und als Folge dessen auch länger eine AHV-Rente beziehen. Zudem sei die finanzielle Stabilität in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge nun das Pensionsalter erreichen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer sei für den Bundesrat gerechtfertigt und erforderlich, um in der AHV-Kasse das finanzielle Gleichgewicht sicherzustellen.
Einseitige Rentenkürzung?
Das Referendumskomitee moniert, dass mit der Vorlage der AHV 21 einseitig auf Kosten der Frauen gespart werde, die ohnehin bereits heute um einen Drittel tiefere Altersrenten erhielten. Diese Erhöhung sei nur ein erster Schritt: das Rentenalter von 67 für alle stünde schon auf dem Programm. Die Ablehnenden rechnen vor, dass die AHV solide, verlässlich und unverschuldet sei. Die Mehrwertsteuer-Erhöhung setze zudem die Kaufkraft zusätzlich unter Druck und führe dazu, dass künftig für weniger mehr bezahlt werden müsse. Es gebe bessere Möglichkeiten, um gute AHV-Renten für alle zu finanzieren.