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Politik
07.11.2023

Der nächste Urnengang steht an

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung wird schon bald wieder an die Urne gebeten. Drei kantonale und zwei städtische Vorlagen stehen am 19. November zur Abstimmung. Unter anderem wird über den Neubau der KSS entschieden.
Die Schaffhauser Stimmbevölkerung wird schon bald wieder an die Urne gebeten. Drei kantonale und zwei städtische Vorlagen stehen am 19. November zur Abstimmung. Unter anderem wird über den Neubau der KSS entschieden. Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24
Am Sonntag, 19. November, werden Stimmberechtigte wieder an die Urne gebeten. Auf kantonaler Ebene wird neben der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes und der Änderung im Steuergesetz auch über den Verpflichtungskredit für die KSS abgestimmt. Munotstädter:innen entscheiden zudem über den Neubau des Hallenbades KSS und über die baulichen Vorhaben im Bereich Adlerunterführung und Schwabentor.

Notwendiger Neubau der KSS

Die letzte grosse Sanierung der im Jahre 1972 eröffneten KSS wurde 1991 durchgeführt. Mittlerweile weist das Hallenbad einige Mängel auf. Darum stimmt die Stadt Schaffhausen am 19. November über einen Neubau ab. Vorgesehen sind ein Schwimmbecken mit acht Bahnen à 25 Metern, ein Lehrschwimmbecken, ein Kursbecken mit Hubboden, ein separates Sprungbecken und ein grosszügiger Kinderplanschbereich sowie eine neue Rutschbahn, welche in ein separates Landebecken führt. Das neue Warmwasser-Aussenbecken wird verkleinert, aber optimiert und attraktiver gestaltet. Die Wellnessanlage soll ebenfalls im Neubau platziert werden und einen attraktiven Aussenraum enthalten. Der Hallenbadneubau umfasst weiter einen zentralen Eingang für alle Angebote der KSS, ein grösseres Restaurant, eine Tiefgarage, eine neue Technikzentrale sowie Betriebs- und Mietflächen. «Die Benutzerzahlen haben sich seit der Eröffnung Anfang der 1970er-Jahre um 100 Prozent erhöht. Dies führt zu einem Nutzer-Konflikt, da das Hallenbad schlichtweg zu klein geworden ist. Ausserdem ist die Bausubstanz in die Jahre gekommen, sodass sich eine Sanierung nicht rechnet». » argumentiert Markus Leu, Präsident des Komitees «Ja zur neuen KSS» und Grossstadtrat SVP, für den Neubau. Er selbst beteilige sich massgeblich als Mitglied der Baufachkommission bei diesem Projekt. Weiter erklären die Befürwortenden, dass die KSS für Menschen jeden Alters eine Bereicherung darstelle. «Bei diesem Projekt handelt es sich um eine überregionale Investition in die Zukunft, welche unseren Kindern und Enkelkindern zugutekommt», führt der Präsident weiter aus. Der nach den neusten energetischen Standards erstellte Neubau und die erneuerte Technikzentrale mit Anschlussmöglichkeit an einen Wärmeverbund verbessern die Effizienz und die Umweltfreundlichkeit der Anlage. So können auch viele Kosten gesenkt werden. «Wir sehen uns mit steigenden Strompreisen konfrontiert», erläutert Mike Meier, Präsident des EHC Schaffhausen. «Durch die moderne Technikzentrale kann der Energieverbrauch optimal gesteuert und die Abwärme der Eisbahn für den Wärmebedarf im Winter genutzt werden. Diese Massnahmen tragen auch dazu bei, die Kosten für Eissportvereine zu senken und das Eishockey für alle Interessierten zum erschwinglichen Preis anzubieten». Auch er sieht dieses Projekt als wichtige Investition in die Zukunft, um ein attraktives Freizeitangebot auf der KSS anzubieten. Der Stadtrat empfiehlt allen Stimmberechtigten, dem Neubau des KSS-Hallenbads zuzustimmen.

 

 

Neu soll in der KSS durch den Neubau ein Becken mit acht Bahnen à 25 Metern geben. Bild: Lara Gansser, Schaffhausen24

Verkehrsablauf vereinfachen

Der Bereich Adlerunterführung/Schwabentor soll zwischen Adlerstrasse, Bahnhofstrasse und Bachstrasse in Schaffhausen städtebaulich aufgewertet werden. Der Verkehrsablauf werde vereinfacht und die Verkehrskapazität soll trotz geringerer Verkehrsfläche erhöht werden. Zudem soll für Fussgänger:innen und Velofahrende ein grüner Begegnungsort mit Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Am 19. November entscheidet die Schaffhauser Stadtbevölkerung, ob das 12-Millionen-Franken-Projekt umgesetzt werden soll. Da Bund und Kanton das Bauvorhaben mitfinanzieren, wird den Stimmberechtigten bei der Volksabstimmung ein Nettokredit von knapp 3,2 Millionen Franken unterstellt.

Neue Verkehrssituation

Der motorisierte Verkehr werde weiterhin um das «Cardinal-Areal» herum als «Kreisverkehr» angeordnet. Vom Bahnhof herkommend soll der motorisierte Verkehr im Uhrzeigersinn um das Parkplatz-Areal geführt werden und dann von der Schlagbaumstrasse in die Bachstrasse münden. Von Süden herkommende Fahrzeuge werden von der Bachstrasse kommend im Gegenuhrzeigersinn um das Cardinal-Areal gelenkt. Die neue Verkehrsführung soll zukünftig nur noch vier Lichtsignalanlagen benötigen, welche weiterhin koordiniert betrieben werden. Das «Brühlmann-Areal» soll auch weiterhin als Parkplatz genutzt werden, allerdings mit einem Abtausch von rund 130 Quadratmetern.
Die Linien des Busverkehrs bedürfen keiner Anpassung. Mit dem neuen Konzept sollen auch keine Fahrzeitverlängerungen zu erwarten sein.

Fuss- und Veloverkehr

Neu soll der Bereich zwischen Schwabentor und Brühlmann-Areal als Begegnungszone fungieren. Eine neue Veloquerung führt gemäss der Vorlage von der Begegnungszone aus in Richtung Bahnhof. Über die Bachstrasse soll eine kombinierte Velo- und Fussgängerquerung zwischen dem Gega und dem Schwabentor entstehen. Beim Übergang zum Parkplatz sind überdachte Veloabstellplätze angedacht. Gestalterisch sind an diesem Knotenpunkt einige Veränderungen in Planung. Damit eine bessere Aufenthaltsqualität geschaffen werden kann, sind chaussierte Aufenthaltsbereiche, vielfältige Sitzmöglichkeiten und ein Brunnen mit Trinkwasser geplant und sollen Herr und Frau Schaffhauser zum Verweilen einladen. Entlang der Stadtmauer und der Bachstrasse sollen dauerhafte Grünflächen entstehen. Rund um das «Brühlmann-Areal» ist eine Bepflanzung mit Umschlagbäumen vorgesehen.

Die Visualisierung zeigt die Begegnungszone, die bei einer Annahme der Vorlage entstehen soll. Bild: zVg.

Verpflichtungskredit

Im ganzen Kanton Schaffhausen wird über den Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» gemäss kantonalem Sportanlagenkonzept abgestimmt. Das Hallenbad ist sanierungsbedürftig und erfüllt die heutigen Bedürfnisse nicht mehr. Beim Investitionsvolumen handelt es sich um rund 80 Millionen Franken. Die Stadt Schaffhausen übernimmt rund 40 Prozent der ganzen Kosten, was einen Anteil von 31.7 Millionen Franken ergibt. Der Kanton Schaffhausen unterstützt den Hallenbadneubau im Rahmen des kantonalen Sportanlagenkonzeptes (KASAK) mit 12 Millionen Franken, was 15 Prozent der Kosten deckt. Genau über diesen Kredit soll nun abgestimmt werden. Bei der KASAK handelt es sich um einen Beschluss des Schaffhauser Regierungsrates aus dem Jahr 2020, der entschied, dass er Sportstätten von überregionaler, nationaler und internationaler Bedeutung mit Investitionsbeiträgen von maximal 15 Prozent unterstützen will. Auch die Jakob und Emma Windler-Stiftung hat sich bereit erklärt, das Projekt mit maximal 30 Millionen Franken zu unterstützen. Weitere Beiträge von total 0.7 Millionen Franken kommen aus dem Energieförderprogramm sowie dem Fonds für Zivilschutzräume. Der Vorsteuerabzug macht 5.7 Millionen Franken aus. Durch eine Zustimmung zum Kredit können die jährlichen Betriebskosten durch die Stadt Schaffhausen, welche zum heutigen Zeitpunkt 1.7 Millionen betragen, mit dem Neubau massiv gesenkt werden. Nach konservativer Schätzung dürften die jährlich wiederkehrenden Beiträge der Stadt um 1 Million Franken tiefer ausfallen. Dies vor allem, weil die betriebliche Effizienz und die Energiekosten deutlich gesenkt werden können. Ausserdem argumentieren die Befürwortenden, dass die KSS eine Infrastruktur für die ganze Region bietet und drei Viertel der Besuchenden im Kanton leben, wovon ein Drittel in Schaffhauser Gemeinden ausserhalb der Stadt wohnt. Bei einem Ja der Stimmberechtigten startet der Bau frühestens im Jahr 2027. Die Neueröffnung ist für 2029 geplant. Der Regierungs- und Kantonsrat empfiehlt, dem Kreditbeschluss von 12 Millionen Franken zuzustimmen.

Der Verpflichtungskredit soll den Neubau der KSS ermöglichen. Bild: Mevina Portner, Schaffhausen24

Mindestbesteuerung

Am vergangenen 18. Juni legten Schweizer Stimmberechtigte mit grosser Mehrheit zur Volksabstimmung «Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen» ein Ja in die Urne. Die Vorlage sieht vor, dass grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro im Minimum zu 15 Prozent besteuert werden.

Eigene kantonale Regelung

Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im Kanton Schaffhausen gilt bis Ende Steuerjahr 2024 ein Gewinnsteuersatz von 3,95 Prozent. Ab dem Steuerjahr 2025 reduziert dieser sich auf 2,7 Prozent. Zusammen mit der direkten Bundessteuer ergibt sich für ein Unternehmen mit Sitz in der Munotstadt eine gesamte Steuerbelastung von 14 Prozent: ab 2025 gar von unter 13 Prozent. Um die geforderten 15 Prozent zu erreichen, wären Ergänzungssteuern zu erheben.
Der Kanton Schaffhausen soll der Gesetzesrevision mit einem Mehrstufentarif Rechnung tragen. Ziel ist, dass mit der Vorlage der kantonale Gewinnsteuersatz für ertragsstarke Unternehmen ab 5 Millionen Franken stufenweise erhöht wird. Diese Anpassung betrifft allerdings nur etwa 1,5 Prozent der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.

Weitere Massnahmen

Die aktuelle Entlastungsbegrenzung von 70 Prozent soll indes weiterhin beibehalten und nicht auf die vorgesehenen 50 Prozent gesenkt werden. Mit diesen Anpassungen könne der Kanton Schaffhausen für sehr ertragsstarke Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten Jahre schaffen.
Die Vorlage wird von einer deutlichen Mehrheit im Kantonsrat begrüsst. Eine kleine Minderheit im Kantonsrat sieht hinter der Vorlage jedoch ein Umgehen der am vergangenen 18. Juni angenommenen Volksabstimmung. Moniert wird auch, dass diese Gesetzesänderung ohne Vernehmlassung unter hohem zeitlichen Druck erfolgt sei.

Klarere Regelungen für finanzpolitische Reserven? Bild: Gabriella Coronelli, Schaffhausen24

Finanzhaushalt

Das Finanzhaushaltsgesetz (FHG) zeigt dem Kanton und den Gemeinden auf, wie beispielsweise Budget und Jahresrechnungen dargestellt oder wie Ausgaben bewilligt und kontrolliert werden müssen.
2017 wurde im FHG der Artikel 12a eingeführt. Dieser sieht die Möglichkeit zur Bildung finanzpolitischer Reserven vor. Mit diesen Reserven sollen einerseits vorübergehende Schwankungen in der Staatsrechnung abgefangen werden können. Andererseits dienen sie als Instrument für die Mitfinanzierung künftiger Grossprojekte. Der Kanton Schaffhausen habe von 2016 bis 2022 Reserven mit einem Gesamtbetrag von 314 Millionen Franken gebildet. Nebst dem Kanton bildeten auch diverse Gemeinden finanzpolitische Reserven.

Auslöser für Diskussionen

Die Anwendung des Artikels über die Bildung finanzpolitischer Reserven löse im Kantonsrat immer wieder Diskussionen aus. Dies, weil die Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden können. Die nun vorliegende Revision des FHG sehe eine genauere Umschreibung darüber vor, wozu finanzpolitische Reserven gebildet werden dürfen. Das Verfahren soll detaillierter geregelt und die Ausgestaltung restriktiver werden. Neu sollen bei einer Annahme der Vorlage finanzpolitische Reserven nur noch gebildet werden dürfen, um nicht direkt beeinflussbare finanzrelevante Umstände (wie beispielsweise Schwankungen infolge eines neuen Bundesrechtes oder einer Pandemie) auszugleichen oder um Investitionen vorzufinanzieren (wie beispielsweise den Bau eines Schulhauses).

Was der Kantonsrat meint

Die Folgen einer Ablehnung sind die Beibehaltung und Weiterführung des betroffenen Artikels. Eine kleine Minderheit im Kantonsrat lehnt finanzpolitische Reserven grundsätzlich ab. Andere sehen durch die Revision eine zu grosse Einschränkung.
Die Mehrheit im Kantonsrat jedoch begrüsse die Vorlage, welche klare Regeln für finanzpolitische Reserven vorgebe.

Klarere Regelungen für finanzpolitische Reserven? Bild: Gabriella Coronelli, Schaffhausen24
Schaffhausen24, Gabriella Coronelli und Mevina Portner
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