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Politik
22.11.2023

Budget 2024: Deutlich höhere Steuererträge ermöglichen weitere Steuerfusssenkung

Nach der erfolgreichen kantonalen Steuergesetzrevision werden signifikant höhere Unter­neh­mens­steuern erwartet.
Nach der erfolgreichen kantonalen Steuergesetzrevision werden signifikant höhere Unter­neh­mens­steuern erwartet. Bild: Adobe Stock
Nach der erfolgreichen kantonalen Steuergesetzrevision werden signifikant höhere Unter­neh­mens­steuern erwartet. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat neu eine Steuer­fuss­senkung von -2 % (statt -1 %), eine Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal von 3.5 % (statt 3.25 %) und analog dem Kanton eine temporäre Lohnerhöhung von 3 % für homogene Berufsgruppen. Der für 2024 neu budgetierte Überschuss von über 11 Mio. Franken soll zur Finanzierung der städtischen Grossprojekte eingesetzt werden.

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat einen Novemberbrief vor, der aufgrund erwarteter höherer Unternehmenssteuererträge nach erfolgreicher kantonaler Steuergesetzrevision signifikante Veränderungen im Budget 2024 ermöglicht. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine Steuerfusssenkung von -2 % (anstatt -1 %), eine Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal von 3.5 % (anstatt 3.25 %) und eine temporäre Lohnerhöhung von 3 % für homogene Berufsgruppen.

Die aktualisierte Erfolgsrechnung zeigt anstelle eines Defizits einen erfreulichen Überschuss von +11.7 Mio. Franken. Dieser positive Wandel resultiert hauptsächlich aus höheren Unternehmenssteuererträgen nach der kantonalen Steuergesetzrevision und verbesserten Prognosen für Steuererträge der natürlichen Personen.

Basierend auf der veränderten Ausgangslage schlägt der Stadtrat vor, den finanziellen Spielraum wie folgt zu nutzen: Senkung des Steuerfusses für natürliche Personen um 2 Prozentpunkte auf 90 %, Erhöhung der Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal auf 3.50 %, Gewährung einer temporären Lohnerhöhung von 3 % für homogene Berufsgruppen und Einsatz des budgetierten Überschusses von 11.7 Mio. Franken zur Finanzierung städtischer Grossprojekte.

Weitere beantragte Änderungen im Novemberbrief betreffen die Anpassung des Schulprovisoriums beim Schulhaus Alpenblick, die Eröffnung eines neuen Kinderhorts Breitepark, die Sanierung des Hauses zum Ritter für eine Vermietung, die temporäre Nutzung der Liegenschaft an der Mühlentalstrasse 135 für soziales Wohnen und die Gewährung von SH POWER Darlehen für den Bau eines neuen Werkhofes und Infrastrukturinvestitionen.

Das Budget 2024 wird am 28. November 2023 im Grossen Stadtrat behandelt.

 

Der Novemberbrief des Stadtrats zum Budget 2024 präsentiert dem Grossen Stadtrat umfassende Ergänzungen zur bisherigen Budgetvorlage. Die überarbeitete Erfolgsrechnung zeigt anstelle eines Defizits von -4.4 Mio. Franken nun einen erfreulichen Überschuss von +11.7 Mio. Franken. Dieser positive Wandel resultiert vor allem aus den erwarteten höheren Unternehmenssteuererträgen nach der kantonalen Steuergesetzrevision, die aufgrund der Sofortmassnahmen der OECD-Mindestbesteuerung um 14.3 Mio. Franken signifikant verbessert wurden. Zusätzlich werden höhere Steuererträge der natürlichen Personen aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und besser deklarierter Vermögen um rund 2 Mio. Franken erwartet.

Angesichts dieser veränderten finanziellen Ausgangslage schlägt der Stadtrat vor, den neu gewonnenen Spielraum wie folgt zu nutzen: Der Steuerfuss für natürliche Personen soll um 2 Prozentpunkte auf 90 % gesenkt werden, die Lohnsummenentwicklung für das städtische Personal wird um 0.25 % auf 3.50 % erhöht, und den homogenen Berufsgruppen soll analog zum Kanton eine temporäre Lohnerhöhung von 3 % gewährt werden. Der budgetierte Überschuss von 11.7 Mio. Franken für 2024 soll für die Finanzierung anstehender Grossinvestitionen eingesetzt werden, wobei der Stadtrat darüber nachdenkt, finanzpolitische Reserven für bedeutende Infrastrukturprojekte im Schulbereich zu bilden.

Der Novemberbrief beinhaltet zudem weitere bedeutsame Änderungen, darunter die Anpassung des Schulprovisoriums beim Schulhaus Alpenblick, die Eröffnung eines neuen Kinderhorts Breitepark, die Freilegung des Hauses zum Ritter für eine neue Nutzung, die Sanierung der Liegenschaft an der Mühlentalstrasse 135 für soziales Wohnen, die Beantragung eines Verpflichtungskredits für die Kulturtage 2025 und die Gewährung von SH POWER Darlehen für den Bau eines neuen Werkhofes und Investitionen in die Infrastruktur. Aufgrund von Verzögerungen in der Beratung zur Attraktivierung der Gesundheitsberufe wird die Erhöhung der Lohnsumme zwar mit dem Budget 2023 bewilligt, jedoch unter dem Vorbehalt späterer Freigabe durch den Grossen Stadtrat.

Abschliessend enthält der Novemberbrief ein aktualisiertes Budget von SH POWER mit neu formulierten Leistungsaufträgen. Die Budgetbesprechung im Grossen Stadtrat ist für den 28. November 2023 angesetzt.

Schaffhausen24, Originalmeldung Schaffhauser Stadtkanzlei