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Kanton
15.05.2024

Nein zur «Solarinitiative»

Der Regierungsrat strebt einen beschleunigten Zubau von Photovoltaikanlagen an. Allerdings soll dieser Ausbau mit gezielten Anreizen erreicht werden.
Der Regierungsrat strebt einen beschleunigten Zubau von Photovoltaikanlagen an. Allerdings soll dieser Ausbau mit gezielten Anreizen erreicht werden. Bild: Pixabay
Der Regierungsrat lehnt die «Solarinitiative», über welche am 9. Juni an der Urne abgestimmt wird, ab. Nach seiner Auffassung und der Mehrheit des Kantonsrates greift insbesondere der Installationszwang von Solaranlagen bei bestehenden Bauten und Anlagen zu stark in die Eigentumsgarantie ein. Mit dem Stromgesetz (Mantelerlass) auf Bundesebene und dem geplanten Kantonalen Energiegesetz werden die Anliegen der Initiative bereits grösstenteils aufgenommen.

Die Kantonale Volksinitiative «Für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung (Solarinitiative)» zielt darauf ab, über eine Verfassungsänderung den Zubau von Photovoltaikanlagen zu erhöhen.

Anreize statt Zwang

Der Regierungsrat strebt einen beschleunigten Zubau von Photovoltaikanlagen an. Allerdings soll dieser Ausbau mit gezielten Anreizen erreicht werden. Der in der Solarinitiative enthaltene Installationszwang, bestehende Bauten bis spätestens zwölf Jahre nach Annahme des Artikels mit einer Solaranlage auszurüsten, greift zu stark in die Eigentumsgarantie ein. Zudem steht die Installation unter Umständen diametral zum geplanten Umgang mit einer Immobilie oder deren Renovationszyklus und ist auch hinsichtlich Ressourcen- und Materialverbrauch nicht sinnvoll.

In anderen Teilen ist der Text der Initiative zu unpräzise. Der Begriff «attraktive Einspeisevergütung» ist subjektiv und abhängig von den jeweiligen Gestehungskosten. Diese variieren je nach Materialkosten, Anschluss- und Erschliessungskosten, Dacheigenschaften und dem Arbeitsaufwand, was in unterschiedlichen Amortisationszeiten resultiert. Einspeisevergütungen, die diese Faktoren berücksichtigen, würden einen erheblichen administrativen Aufwand nach sich ziehen. Schliesslich würden auch die zwingend notwendigen Netzverstärkungen die Strompreise weiter verteuern und vor allem diejenigen Personen treffen, die keine Möglichkeit zur Erstellung einer Solaranlage hätten.

Anliegen der Initiative bereits grösstenteils aufgenommen

Mit der auf Bundesebene im sogenannten Stromgesetz (Mantelerlass, respektive Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) vorgesehenen Regelungen werden bereits zwei Anliegen der Initiative aufgenommen: Die Netzanschlusskosten sollen Teil der Netzkosten werden und es sollen neu auch Netzverstärkungskosten für Anlagen über 50 kW über das Verteilnetz finanziert werden. Für die Einspeisung von Solarstrom soll eine schweizweit einheitliche Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom festgelegt werden. Der Bundesrat soll zudem für Anlagen kleiner als 150 kW eine Minimalvergütung festlegen. Gegen das Stromgesetz wurde das Referendum ergriffen und es wird ebenfalls am 9. Juni 2024 darüber abgestimmt.

Beschleunigung des Zubaus von Solaranlagen auf kantonaler Ebene läuft bereits

Mit der erfolgten Anpassung der Energiehaushaltverordnung (EHV) per 1. Januar 2024 wurde bei allen Neubauten die Eigenstromerzeugung von 20 W/m2 auf 30 W/m2 Energiebezugsfläche (EBF) erhöht. Im Rahmen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand besteht neu die Pflicht, die geeigneten Gebäudeflächen bei Neubauten, neubauartigen Umbauten und umfassenden Dachsanierungen für die Solarstromerzeugung zu nutzen.

Der Regierungsrat hat zudem eine Vorlage für ein neues Energiegesetz verabschiedet, welches eine Beschleunigung des Zubaus von Photovoltaikanlagen im Sinne der Solarinitiative für Neubauten, bestehende Gebäude und Infrastrukturanlagen vorsieht. Das Geschäft befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass insbesondere der Installationszwang zu stark in die Eigentumsgarantie eingreift und die Stossrichtung der Initiative aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben und den geplanten Anpassungen von Bundes- und Kantonsrecht bereits grösstenteils umgesetzt wird. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, die Volksinitiative «Für eine lokale, sichere und günstige Energieversorgung (Solarinitiative)» abzulehnen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen