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Politik
23.07.2024

JA zum Axpo-Aktionärsbindungsvertrag und zur Eignerstrategie

Mit dem neuen Aktionärsbindungsvertrag verpflichten sich die Eigentümer auf eine Mindestbe-teiligung von 51 Prozent.
Mit dem neuen Aktionärsbindungsvertrag verpflichten sich die Eigentümer auf eine Mindestbe-teiligung von 51 Prozent. Bild: sg.ch
Der Regierungsrat empfiehlt ein JA zum Axpo-Aktionärsbindungsvertrag und zur Eignerstrategie, über welche am 18. August an der Urne abgestimmt wird. Nach Auffassung des Regierungsrates und des Kantonsrates müssen die Weichen neu gestellt werden und der Axpo-Konzern muss handlungsfähig sein, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu sichern.

Notwendigkeit eines neuen Vertragswerks

Die Axpo Holding AG (ehemals NOK) ist der grösste Stromkonzern der Schweiz und ist im Eigentum der Nordostschweizer Kantone und ihrer Elektrizitätswerke (ZH, AG, SG, AI, AR, TG, SH, GL, ZG). Der Kanton Schaffhausen ist mit 7.875 Prozent am Unternehmen beteiligt. Grund-lage der Zusammenarbeit bildet der NOK-Gründungsvertrag aus dem Jahr 1914, welcher in der Frühphase der Elektrifizierung der Schweiz abgeschlossen wurde.

Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen haben sich seither stark verändert. Durch die teilweise Öffnung des Strommarktes 2009 sind die an der Axpo beteiligten Kantons-werke nicht mehr verpflichtet, den Strom bei der Axpo zu beziehen. Umgekehrt ist die Axpo auch nicht mehr verpflichtet, die Kantonswerke mit Strom zu beliefern. Die Axpo ist zudem zu einem international tätigen Unternehmen gewachsen, mit wichtigen Standbeinen in der Energieerzeugung, Verteilung und im Energiehandels- und Energiedienstleistungsgeschäft.

Um die Zukunftsfähigkeit des Konzerns nachhaltig zu sichern und diesen am Markt günstig zu positionieren, müssen die Weichen neu gestellt werden. Dazu muss das Unternehmen innerhalb der vorgegebenen Leitplanken zwingend einen unternehmerischen Handlungsspielraum und eine gewisse Flexibilität haben. Deshalb muss der veraltete und nicht mehr «gelebte» Gründungsvertrag durch ein modernes Vertragswerk, bestehend aus Aktionärsbindungsvertrag, Eignerstrategie und Statuten, abgelöst werden.

Dem Aktionärsbindungsvertrag und der Eignerstrategie müssen alle Eigentümer zustimmen, damit sie in Kraft gesetzt werden können. Dies haben sämtliche Kantone und Kantonswerke, ausser dem Kanton Schaffhausen, bereits getan. Auch der Kantonsrat hat dem Vertragswerk mit überwältigender Mehrheit mit 52 zu 1 Stimmen zugestimmt. Für den Entscheid wichtig war die gesetzlich verankerte Stärkung der Mitsprache des Kantonsrats bei strategischen Fragen zur Axpo, welche mit einer Revision des kantonalen Elektrizitätsgesetzes sichergestellt wird. Würde der Kanton Schaffhausen die Genehmigung des neuen Vertragswerks ablehnen, wären die Anstrengungen der Eigentümerkantone der letzten acht Jahre zunichtegemacht und die Arbeiten der Aktionäre müssten in sämtlichen Eigentümerkantonen – trotz deren Zustimmung – wieder von vorne beginnen. Die Zukunftsfähigkeit der Axpo wäre infrage gestellt und sie würde durch die fehlende, aber notwendige strategische Flexibilität geschwächt, was sich negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken könnte. Gegen den klaren Entscheid des Kantonsrats wurde das Referendum ergriffen, weshalb über die Genehmigung des Axpo-Aktionärsbindungsvertrags und der Eignerstrategie an der Urne abgestimmt werden muss.

Privatisierung der Axpo mit neuem Vertragswerk nicht möglich

Mit dem neuen Aktionärsbindungsvertrag verpflichten sich die Eigentümer auf eine Mindestbeteiligung von 51 Prozent. Das Vertragswerk enthält hierzu ein Veräusserungsverbot, die Verpflichtung zur Mindestbeteiligung und Vorkaufsrechte der aktuellen Eigentümer, wie etwa dem Kanton Schaffhausen. Ein allfälliger Verkauf von Aktien an Dritte wäre also nur dann möglich, wenn sämtliche Eigentümer von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen. Und selbst dann bliebe die Mehrheit der Aktien in allen Fällen in schweizerischer öffentlicher Hand. Die Axpo kann somit – entgegen der Darstellung des Referendumskomitees – nicht privatisiert werden.

Dementsprechend ist der 110-jährige Vertrag, der den heutigen Rahmenbedingungen hinterherhinkt, durch ein neues, zeitgemässes Vertragskonstrukt abzulösen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb den Stimmberechtigten, dem Axpo-Aktionärsbindungsvertrag und der Eignerstrategie am 18. August zuzustimmen und ein «Ja» in die Urne zu legen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen