Die Unterlagen dazu (Technische Berichte und Pläne) liegen von heute Freitag, 14. Februar, bis Montag, 17. März, auf den Gemeindeverwaltungen von Eglisau, Hüntwangen und Glattfelden öffentlich auf oder können auf der Website des Kantons Zürich (zh.ch/strassenprojekte, Rubrik «Planauflageverfahren») heruntergeladen werden. Bei der öffentlichen Auflage gemäss §16/17 des Strassengesetzes sind nur direkt vom Projekt betroffene Personen oder legitimierte Verbände und Institutionen einspracheberechtigt.
Ohne umstrittenen Rad-/Gehweg
Rund 1200 der Einwendungen betrafen den Neubau eines Rad-/Gehwegs entlang der Zürcherstrasse ausserhalb des Siedlungsgebiets. Es wurden der Verlust von Landwirtschaftsfläche, aber auch die Kosten kritisiert, zumal es schon in der Nähe einen Veloweg gibt. Deshalb wurde dieser Rad-/Gehweg aus dem Bauprojekt gestrichen und auch auf den Neubau des Radwegs innerorts vom südlichen Ortseingang bis zur Bahnstrasse auf der Westseite der Zürcherstrasse verzichtet. Die Velofahrenden von und nach Glattfelden können die Zürcherstrasse bei der Tössriederenstrasse über eine Mittelinsel queren und zum bestehenden Rad-/Gehweg Alte Landstrasse fahren. Dazu wird die Alte Landstrasse zwischen Tössriederen- und Roggenfarstrasse für den motorisierten Durchfahrtsverkehr (Ausnahme Land- und Forstwirtschaft) gesperrt.
Nur noch zwei neue Lichtsignalanlagen
Weiter enthält das Bauprojekt aufgrund vieler Einwendungen nur noch zwei der ursprünglich fünf geplanten Lichtsignalanlagen. Es handelt sich dabei um die Lichtsignale bei den beiden Dorfeingängen. Diese Lichtsignale sind notwendig, damit der Verkehr dosiert und damit innerorts flüssiger geführt werden kann.
Die im Projekt neu definierten Tempo-30-Strecke ist aus Gründen des Lärmschutzes zwingend erforderlich. Der Kanton Zürich muss die im Bundesrecht definierten Vorgaben zum Lärmschutz umsetzen und hat diesbezüglich keinen Handlungsspielraum.
Trotz all dieser Massnahmen ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt Eglisau kein Ersatz für die geplante Umfahrung Eglisau. Nur mit einer Umfahrung kann der Verkehr durch Eglisau reduziert werden.
Verkürzung der Bauzeit um ein Jahr
Kritik gab es aus verschiedenen Kreisen an der Länge der Bauzeit von drei Jahren. Um diese um ein Jahr verkürzen zu können, entschied sich das kantonale Tiefbauamt dazu, die Stützmauer Schaffhauserstrasse nicht zu verstärken, sondern nur instandzusetzen. Damit der Verkehr diesen Bereich während der Bauzeit trotzdem passieren kann, wird bergseits temporär die Fahrbahn verbreitert.
Trotz Kritik hält das kantonale Tiefbauamt mangels Alternativen an der geplanten Verkehrsführung während der zweijährigen Bauzeit fest. Es wurden jedoch in Absprache mit den betroffenen Gemeinden flankierende Massnahmen ins Verkehrskonzept aufgenommen.
Kritisiert wurde teilweise auch der Zeitpunkt der Sanierung. Dabei stand die Forderung im Raum, mit der Sanierung bis nach der Inbetriebnahme der geplanten Umfahrung Eglisau zuzuwarten. Dies ist aber nicht möglich, da die Umfahrung Eglisau aufgrund ihrer juristischen, politischen und baulichen Komplexität nicht vor 2040 in Betrieb gehen kann. So lange kann mit der Instandsetzung der Kantonsstrasse und insbesondere der Rheinbrücke sowie der Stützmauer Schaffhauserstrasse nicht zugewartet werden. Frühester möglicher Baubeginn wird im Frühling 2027 sein.
Mehr Informationen zur Ortsdurchfahrt Eglisau und der geplanten Verkehrsführung während der Bauzeit gibt es auf der kantonalen Website zh.ch/strassenprojekte, Rubrik «Ortsdurchfahrt Eglisau».