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Gesellschaft
29.03.2025

Unerwünschte Anrufe: effektiver Schutz der Anbieter

Die Gefahr eines Betrugs lauert überall – auch am Telefon.
Die Gefahr eines Betrugs lauert überall – auch am Telefon. Bild: Petra Bork/pixelio.de
Ob aggressive Werbeanrufe oder dubiose Versicherungsangebote – unerwünschte Telefonanrufe sorgen bei vielen Menschen für Ärger. Doch es gibt konkrete Schutzmassnahmen: Von rechtlichen Vorgaben bis zu technischen Filtern steht ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten zur Verfügung, um sich effektiv dagegen zu wehren.

Unerwünschte Anrufe gehören in der Schweiz trotz klarer Regelungen und technischer Schutzmöglichkeiten weiterhin zum Alltag vieler Menschen. Häufig melden sich Callcenter mit undurchsichtigen Verkaufsversuchen, Versicherungen drängen auf Beratungsgespräche oder Betrüger geben sich als Behörden oder bekannte Firmen aus. Besonders lästig wird es, wenn diese Anrufe zu jeder Tageszeit eintreffen oder sich hinter manipulierten Nummern verbergen. Doch es gibt Wege, sich dagegen zu schützen – und zwar wirkungsvoll.

Technische Filter bieten ersten Schutz

Ein zentrales Element im Kampf gegen unerwünschte Telefonanrufe sind sogenannte Anruf-Filter. Diese technischen Lösungen, oft direkt über den Telefonanbieter oder als App verfügbar, erkennen verdächtige Nummern automatisch und blockieren sie. Dabei greifen sie auf ständig aktualisierte Listen bekannter Spam-Nummern zurück. Viele moderne Smartphones verfügen zudem über integrierte Funktionen, um unbekannte oder als störend gemeldete Nummern zu identifizieren und zu ignorieren. Diese Filter bieten somit eine erste, niederschwellige Schutzmöglichkeit für alle, die sich nicht ständig mit unerwünschten Anrufen herumschlagen wollen.

Sterneintrag schützt vor Werbeanrufen

Ergänzt werden diese technischen Möglichkeiten durch gesetzliche Regelungen. Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht klare Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre vor. Besonders wichtig ist der sogenannte «Sterneintrag» im öffentlichen Telefonverzeichnis. Wer seine Nummer mit einem Stern kennzeichnet, signalisiert damit unmissverständlich, keine Werbeanrufe erhalten zu wollen. Unternehmen, die diesen Eintrag ignorieren, handeln unrechtmässig und müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Konsumentinnen und Konsumenten, die trotzdem kontaktiert werden, können dies bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

Spoofing gezielt unterbinden

Ein weiteres, in den letzten Jahren verstärkt auftretendes Problem ist das sogenannte «Spoofing». Dabei werden Anrufe mit einer gefälschten Nummer getätigt, sodass es für den Angerufenen aussieht, als käme der Anruf von einer vertrauenswürdigen Quelle – etwa der Polizei oder der Hausbank. Dieses Vorgehen dient oft betrügerischen Zwecken. Um dem entgegenzuwirken, wurde das Spoofing in der Schweiz ausdrücklich verboten. Technische Massnahmen bei den Telefonanbietern sollen zudem verhindern, dass solche gefälschten Nummern überhaupt übermittelt werden können.

Branchenvereinbarung bei Krankenkassen

Auch die Branche der Krankenversicherungen hat reagiert. In den letzten Jahren sorgten aggressive Verkaufsmethoden und täglich dutzende Anrufe von Versicherungsberatern für öffentliche Kritik. Als Reaktion darauf hat sich die Branche auf eine freiwillige Vereinbarung geeinigt, die verbindliche Regeln für telefonische Kontaktaufnahmen setzt. Dazu gehört etwa, dass Anrufe nur mit vorheriger Einwilligung erfolgen dürfen und dass Werbeanrufe klar als solche deklariert werden müssen. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und den Druck auf die Kundschaft zu senken.

Melden hilft – und schützt andere

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Sie sind nicht schutzlos. Neben dem Sterneintrag, der mittlerweile von vielen genutzt wird, lohnt es sich, auf dem eigenen Telefon einen Filter zu aktivieren oder eine entsprechende App zu installieren. Bei wiederholten oder besonders dreisten Anrufen empfiehlt sich eine Meldung an die Melde- und Analysestelle Informationssicherung MELANI oder das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Letzteres geht Hinweisen auf unlautere Geschäftspraktiken nach und kann Sanktionen verhängen.

Vorsicht bleibt weiterhin notwendig

Trotz aller Massnahmen bleibt ein gewisses Restrisiko bestehen. Besonders trickreiche Betrüger schaffen es immer wieder, neue Wege zu finden, um Schutzmechanismen zu umgehen. Deshalb ist auch die eigene Aufmerksamkeit gefragt. Persönliche Informationen wie Bankdaten, Passwörter oder Gesundheitsangaben sollten am Telefon grundsätzlich nie herausgegeben werden – selbst dann nicht, wenn die Nummer oder der Anrufer auf den ersten Blick vertrauenswürdig erscheint. Im Zweifel lohnt es sich, aufzulegen und selbst bei der offiziellen Stelle nachzufragen.

Der beste Schutz: Kombination aus Technik und Achtsamkeit

Insgesamt zeigt sich: Der Schutz vor unerwünschten Anrufen basiert auf einem Zusammenspiel aus Technik, Recht und Eigenverantwortung. Wer alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpft und gleichzeitig vorsichtig bleibt, kann sich wirkungsvoll vor Telefonbetrug und Werbeanrufen schützen – und den eigenen Alltag wieder ungestörter gestalten.

Schaffhausen24, Originalmeldung Stiftung für Konsumentenschutz (rob.)