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Blaulicht
16.04.2025

Anklageerhebung in den Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schulzahnklinik

Anklageerhebung in den Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schulzahnklinik.
Anklageerhebung in den Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schulzahnklinik. Bild: Pixabay
(StA) Der ausserkantonale ausserordentliche Staatsanwalt hat im Fall der Schulzahnklinik gegen zwei ehemalige Zahnärztinnen / Zahnärzte Anklage erhoben und das Verfahren gegen eine/-n ehemalige/-n dritte/-n Zahnärztin / Zahnarzt rechtskräftig eingestellt.

Der ausserkantonale ausserordentliche Staatsanwalt hat nach sehr umfangreichen Beweiserhebungen das Untersuchungsverfahren gegen zwei ehemalige Zahnärztinnen / Zahnärzte der Schulzahnklinik Schaffhausen mit einer Anklageerhebung beim Kantonsgericht Schaffhausen abgeschlossen. Einer der beiden beschuldigten Personen werden diverse Vermögensdelikte wie mehrfacher gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung und ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Der anderen beschuldigten Person wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen. Für beide beschuldigten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

 

Das Verfahren gegen eine/-n ehemalige/-n Zahnärztin / Zahnarzt wegen Betruges und weiterer Delikte wurde rechtskräftig eingestellt.

Schaffhausen24, Originalmeldung Staatsanwaltschaft Kanton Schaffhausen