Erfolgsrechnung: Aufwandzunahme insbesondere bei Bildung, Asyl sowie Gesundheitund Pflege
Der ordentliche Aufwand steigt im Vergleich zum Budget 2025 von 1.09 Mrd. Franken auf 1.16 Mrd. Franken. Haupttreiber sind der Transferaufwand, der um 40.1 Mio. Franken zunimmt, sowie der Personalaufwand, der um 23.6 Mio. Franken ansteigt.
Beim Transferaufwand schlagen insbesondere höhere Kosten in den Bereichen Bildung, Asyl- und Flüchtlingswesen sowie Gesundheit und Pflege zu Buche. Hier machen sich das mit der Demografiestrategie prognostizierte Bevölkerungswachstum, die Zuwanderung und die Alterung der Bevölkerung bereits bemerkbar. Zudem ist wie bereits im Vorjahr eine Rückstellung für künftige Zahlungen an den Nationalen Finanzausgleich (NFA) vorgesehen, die für 2026 49.4 Mio. Franken beträgt. Der höhere Personalaufwand ist im Wesentlichen auf zusätzliche Stellen für Lehrpersonen und Schulleitungen aufgrund wachsender Schüler- und Klassenzahlen zurückzuführen. Wie im Vorjahr enthält das Budget 2026 temporäre Lohnmassnahmen für Polizistinnen und Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer, das Pflegepersonal sowie Informatikerinnen und Informatiker. Diese sind mit einem Betrag von 7.9 Mio. Franken berücksichtigt. Der Sachaufwand geht demgegenüber um 8 Mio. Franken zurück. Darin enthalten ist die Verschiebung von 2.7 Mio. Franken vom Sach- zum Transferaufwand im Bereich der Sonderschulen.
Zusätzliche Erträge dank positiver Steuer- und Wirtschaftsentwicklung
Auf der Ertragsseite wird entsprechend der Vorjahresentwicklungen mit 1.06 Mrd. Franken ein weiteres Wachstum erwartet (Vorjahr: 998.1 Mio. Franken).
Der Transferertrag steigt um 24.6 Mio. Franken, insbesondere infolge höhererKostenbeteiligungen des Bundes und der Gemeinden für die steigenden Kosten des Kantons in Bereichen Bildung (Lehrpersonen) sowie Asyl- und Flüchtlingswesen. Der Fiskalertrag erhöht sich um 27.4 Mio. Franken, wobei die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen um 10.3 Mio. Franken und bei den juristischen Personen um 18 Mio. Franken zunehmen. Der Finanzertrag fällt um 7.5 Mio. Franken höher aus als im Vorjahresbudget, vor allem aufgrund erwarteter Ausschüttungen der Axpo Holding AG.
Angesichts dieser Entwicklung beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den Steuerfuss unverändert bei 79 % für natürliche Personen und 98 % für juristische Personen zu belassen.
Investitionsrechnung: Hohe Investitionen in die Zukunft
Das Budget 2026 sieht Nettoinvestitionen von insgesamt 155.3 Mio. Franken vor. Der grösste Posten entfällt mit 70 Mio. Franken auf den Neubau der Spitäler Schaffhausen(Investitionsbeitrag, ohne Darlehen). Die Investitionen in Liegenschaften im Verwaltungsvermögen sind insgesamt mit 45.6 Mio. Franken budgetiert. Für den Neubau des Polizei- und Sicherheitszentrums PSZ sind 33 Mio. Franken veranschlagt. Zudem sind 4 Mio. Franken für den weiteren Ausbau der Pädagogischen Hochschule im Kammgarn vorgesehen. Für Strassenbau, Radwege und Kunstbauten sind 12.2 Mio. Franken budgetiert und für verschiedene Digitalisierungsvorhaben sind 5.9 Mio. Franken eingerechnet.
Finanzplan 2026-2029: Gezielter Eigenkapitalabbau
Auch in den Jahren 2027–2029 werden Aufwandüberschüsse zwischen 31.2 und 35 Mio. Franken erwartet. Damit reduziert sich das Eigenkapital des Kantons über die Finanzplanperiode schrittweise um 356.8 Mio. Franken. Ende 2029 beträgt das frei verfügbare Eigenkapital noch 131.4 Mio. Franken. Ein wesentlicher Teil dieses Abbaus erfolgt durch die Auflösung der finanzpolitischen Reserven, welche für den NFA zu Lasten früherer Rechnungengebildet wurden.
2. Schaffhauser Standortförderungspaket
Investition in Standort und Wettbewerbsfähigkeit
Die negativen Ergebnisse sind die Folge der bewussten Investitionen in den Standort Schaffhausen und nicht die Folge einer strukturellen Schieflage. In den vergangenen zehn Jahren konnte der Steuerfuss von 112 % auf 79 % für die Bevölkerung und auf 98 % für die Unternehmen gesenkt werden, wodurch sie spürbar entlastet wurden. Möglich wurde dies dank erfreulicher Steuererträge der Unternehmen, die auf einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung, erfolgreichen Neuansiedlungen und Steuergesetzrevisionen basieren. Mit dem nun vorliegenden Budget und Finanzplan werden weitere Akzente gesetzt: Einerseits sind Investitionen in zentrale Infrastrukturprojekte wie das Polizei- und Sicherheitszentrum, den Ausbau der Pädagogischen Hochschule oder den Neubau der Spitäler sowie weiterer Massnahmen zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge (Altersbetreuung und Pflege)vorgesehen. Andererseits wurde das Schaffhauser Standortförderungspaket erarbeitet, das auf steuerliche, bildungs- und innovationspolitische Massnahmen setzt.
Schaffhauser Standortförderungspaket
Das Standortförderungspaket kombiniert gezielte steuerliche Entlastungen – die Erhöhung des Zweiverdienerabzugs, die Ausweitung der Abzüge für Aus- und Weiterbildungskosten, die Verstetigung des Entlastungsabzugs für einkommensschwache Haushalte und eine Reduktion der Vermögenssteuer – mit Massnahmen im Bereich Bildung und Betreuung, insbesondere zur dauerhaften Finanzierung der Vorschulbetreuung und zum geplanten Ausbau von Tagesstrukturen. Ergänzt wird das Paket durch eine Stärkung der Innovationsförderung. Dazu gehören die Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen sowie die Ansiedlung von Forschungs- und Innovationsinstitutionen. Mit diesen Schritten setzt der Kanton Schaffhausen auf die Förderung von qualifizierten Fachkräften, die Stärkung bestehender Unternehmen und die Ansiedlung neuer Betriebe. Zugleich werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert und die Grundlagen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gelegt.
Die Ausgestaltung der Massnahmen erfolgte mit Blick auf einen verantwortungsvollen Mitteleinsatz des Kantons und zugleich unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden.