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Kanton
11.09.2025

Teilrevision Bauordnung und Zonenplan: Stadtrat verabschiedet Vorlage

Das Siedlungsgebiet der Stadt Schaffhausen ist umgeben von offener Landschaft und Wäldern.
Das Siedlungsgebiet der Stadt Schaffhausen ist umgeben von offener Landschaft und Wäldern. Bild: Pexels
Die Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan schafft die Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt Schaffhausen. Die in der öffentlichen Auflage eingegangenen Rückmeldungen wurden in den letzten Monaten ausgewertet und darauf basierend die Vorlage zuhanden des Grossen Stadtrats ausgearbeitet. Der Stadtrat hat diese nun verabschiedet.

Boden ist nicht unbeschränkt verfügbar. Dies setzt voraus, dass wir haushälterisch mit ihm umgehen. Das Siedlungsgebiet der Stadt Schaffhausen ist umgeben von offener Landschaft und Wäldern. Diese Frei- und Grünräume sollen erhalten bleiben, indem keine zusätzlichen Bauzonen geschaffen werden. Gleichzeitig müssen aber auch langfristig genügend Wohn- und Arbeitsraum sowie Entwicklungsmöglichkeiten für die Bevölkerung und Unternehmen zur Verfügung stehen. Dazu werden die räumlichen Rahmenbedingungen an die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen angepasst. Sie sind in der Bauordnung und im Zonenplan grundeigentümerverbindlich geregelt und werden im Zuge der vom Stadtrat vorgelegten Teilrevision aktualisiert.

Ein moderates Wachstum ist eine wichtige Grundlage für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Bedingt durch die prognostizierte Bevölkerungszahl, geänderte Wohnbedürfnisse und die demografische Entwicklung sollen die Wohnraumreserven innerhalb der bestehenden Bauzonen aktiviert und wo nötig erweitert werden. Die Bedürfnisse für das Wohnen und Arbeiten verändern sich. Durch massgeschneiderte Gebiets- und Arealplanungen soll in den Transformationsgebieten zusätzlicher Wohn- und Arbeitsraum entstehen. Daneben ist die Stadt Schaffhausen auch geprägt durch wertvolle Naturlandschaften und grosszügige Grünflächen inner- und ausserhalb des Siedlungsgebiets. Diese Qualitäten sollen mit Blick auf die klimatischen und ökologischen Herausforderungen erhalten und gesichert werden.

Mit der vorliegenden Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans werden somit die Grundlagen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Entwicklung der Stadt Schaffhausen geschaffen. Die wichtigsten Neuerungen in Bauordnung und Zonenplan umfassen folgende Punkte:

  • Rechtmässige Bauzonendimensionierung: Bauzonen sind gemäss Raumplanungsgesetz so gross zu dimensionieren, wie es für die nächsten 15 Jahre erforderlich ist.
  • Integration von Bauordnung und Zonenplan Hemmental in die städtische Nutzungsplanung
  • Neue Bezeichnungen für die Wohnzonen mit klareren Hinweisen auf die Quartiercharakteristik
  • Moderate Erhöhung der Ausnützungsziffer in den Wohnzonen um 0.05 bis 0.10
  • Neu eingeführt werden die überlagernde Transformationszone, die Quartierzentrumszone und die Hochhauszone mit massgeschneiderten Anforderungen an Nutzung, Bebauung und Freiräume
  • Erhöhung des max. möglichen Ausnützungs-Bonuses bei Quartierplanverfahren auf 0.10 bis 0.20 (mit Wettbewerbsverfahren)
  • Einführung einer Grünflächenziffer, um das durchgrünte Stadtbild zu bewahren und die zunehmende Versiegelung und Erwärmung des Stadtraums zu begrenzen
  • Erhaltung des Baumbestands und Förderung einer sickerfähigen Umgebungsgestaltung als Bestandteil einer klimagerechten Siedlungsstruktur sowie Einschränkung von schädlichen Lichtemissionen für Flora und Fauna.
  • Aktualisierung der Naturschutzzonen zum Schutz der wertvollen Naturobjekte
  • Besondere Vorschriften für die Altstadtzone sowie die Dorfkernzonen Hemmental, Buchthalen und Herblingen als schützenswerte Ortsbilder
  • Neu definierte Grenzabstände, Gebäudehöhen und Baubegriffe nach der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)

Der Entwurf der Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan wurde vom 16. November bis 16. Dezember 2024 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen 369 Rückmeldungen von 59 Personen und Organisationen ein. Die Stadtplanung hat sämtliche Eingaben sorgfältig geprüft und in einem Einwendungsbericht dokumentiert. Darin ist festgehalten, welche Anliegen berücksichtigt wurden und welche nicht. Auch Einwendungen ohne konkrete Anträge – etwa Fragen oder allgemeine Stellungnahmen – sind im Bericht aufgeführt, beantwortet und mit dem entsprechenden Vorgehen versehen.

Sehr viele Einwendungen betrafen den Umgang mit den Trockenwiesen- und Weiden in Hemmental, die Grünflächenziffer und die Fällbewilligung für Bäume. Die Haltungen dazu sind sehr kontrovers. Während sich einige gegen diese Massnahmen aussprachen, verlangten andere eine noch klarere Handhabung zu Gunsten der Natur. In Anbetracht der divergierenden Positionen und gestützt auf einen Vergleich mit anderen Städten erachtet der Stadtrat den eingeschlagenen Mittelweg als zweckmässige und verhältnismässige Lösung, welche die verschiedenen Interessen gleichermassen berücksichtigt. Personen oder Organisationen, die eine Einwendung eingereicht haben, werden mit einem persönlichen Schreiben über den aktuellen Stand der Planung informiert.

Die vom Stadtrat verabschiedete Vorlage zur Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan wird nun vom Grossen Stadtrat beraten. Nach Beschluss des Grossen Stadtrats wird die Revision öffentlich aufgelegt. Anschliessend entscheidet der Regierungsrat über allfällige Rekurse und erteilt die abschliessende Genehmigung der Revision.

Schaffhausen24, Originalmeldung Stadt Schaffhausen