Im Richtplanentwurf werden die Windkraftstandorte «Hagenturm» und «Randenhus» von der Stufe «Vororientierung» auf «Festsetzung» hochgestuft. Mit dem Koordinationsstand «Festsetzung» wird die behördenverbindliche Grundlage für weitere Planungen und Realisierungen von Windkraftprojekten geschaffen. Der Regierungsrat setzt damit einen Auftrag aus dem Kantonsrat um.
Die Richtplananpassung Windenergie umfasst inhaltliche und redaktionelle Aktualisierungen am Kapitel «VE2.3 Windenergie» im Themenbereich «Energie». Auslöser ist ein Postulat aus dem Jahr 2022, welches vom Kantonsrat Schaffhausen mit 45 zu 6 Stimmen für erheblich erklärt wurde. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, bis Ende 2025 zu prüfen, ob die im betreffenden Richtplankapitel bislang auf Stufe «Vororientierung» eingetragenen Abstimmungsanweisungen der Windkraftstandorte «Hagenturm» (4-2-3/2) und «Randenhus» (4-2-3/3) zum Koordinationsstand «Festsetzung» hochgestuft werden können. Ferner geht es um die räumliche Verortung der nunmehr insgesamt drei Windenergiegebiete im Kanton. Begründet wurde der Auftrag mit dem in Bau befindenden Rechenzentrum in der Gemeinde Beringen und dessen hohem Stromverbrauch. Der Mehrverbrauch des Rechenzentrums bedürfe eines stärkeren Windenergieausbaus, so dass der Anteil der Windenergie gemessen am Stromverbrauch des Kantons weiterhin rund 10 Prozent betrage. Mit dem Koordinationsstand «Festsetzung» wird die behördenverbindliche Grundlage für weitere Planungen und Realisierungen von Windkraftprojekten geschaffen.
Der Regierungsrat hat die Richtplananpassung Windenergie am 9. September zur Anhörung, öffentlichen Auflage und Vorprüfung beim Bund freigegeben. Die 60-tägige Anhörung und öffentliche Auflage dauert vom 11. September bis zum 13. November und erfolgt per E-Mitwirkung. Parallel dazu findet eine kantonsinterne Vernehmlassung statt und die Vorlage wird dem Bund zur Vorprüfung eingereicht. Geplant ist, dem Kantonsrat noch vor Jahresende eine entsprechende Vorlage zur Richtplanrevision zu unterbreiten.