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Gesellschaft
16.10.2025

Dämmerungseinbrüche: Wie schütze ich mich?

Viktorie Jirat gibt in der Kolumne von der Mobiliar in regelmässigen Abständen Finanztipps.
Viktorie Jirat gibt in der Kolumne von der Mobiliar in regelmässigen Abständen Finanztipps. Bild: zVg.
Die Ratgeberkolumne der Mobiliar. 

Wenn die Tage kürzer werden und die Dunkelheit früher kommt, haben Einbrüche wieder Saisonstart. Was Sie dagegen tun können? Wir geben Ihnen Tipps und erklären, wieso eine Hausratversicherung sinnvoll ist. Obwohl das Einbruchrisiko in der Schweiz in den letzten fünf Jahren abgenommen hat, ist Einbruch immer noch eines der häufigsten Delikte.

Sorgen Sie vor

Oft genügen einfache Massnahmen, um das Einbruchrisiko zu verringern:

  • Verschliessen Sie Fenster und Türen immer sorgfältig und informieren Sie sich über eine sinnvolle Einbruchsicherung.
  • Verraten Sie Ihre Abwesenheit nicht durch Zettel an der Haustüre, Mitteilungen auf dem Anrufbeantworter oder in sozialen Medien wie Facebook.
  • Verstecken Sie Ihre Wohnungsschlüssel nie unter dem Türvorleger oder im Briefkasten – diese Verstecke kennen auch Einbrecher.
  • Installieren Sie bei Ferienabwesenheiten Zeitschaltuhren, damit zu unterschiedlichen Zeiten in verschiedenen Räumen Licht brennt.
  • Bewahren Sie Wertsachen und wichtige Dokumente in einem Tresor auf – oder im Kundenschliessfach bei Ihrer Bank.
  • Wirksamer Schutz vor Einbrechern bieten auch aufmerksame Nachbarn. Pflegen Sie den gegenseitigen Kontakt oder bitten sie diese sogar, bei Abwesenheiten den Briefkasten zu leeren und regelmässig nach dem Rechten zu sehen.

Hausratversicherung hilft

Sollte dennoch jemand einbrechen, schützt Sie eine Hausratversicherung vor den finanziellen Konsequenzen. Ihr Hab und Gut ist bis zur gewählten Versicherungssumme zum Neuwert versichert – bei den meisten Gesellschaften ist bei Einbrüchen auch Bargeld bis 5000 Franken gedeckt. Die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» versichert auch Wertgegenstände, die unterwegs gestohlen werden. In der Regel sind sogar gemietete oder geleaste Geräte mitversichert – informieren Sie sich, bevor Sie zum Beispiel bei der Miete von Skis eine (unnötige) Diebstahlversicherung abschliessen.

Schaffhausen24, Originalmeldung Viktorie Jirat