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Blaulicht
16.10.2025

Grossbrand in Hallau

Im Dorfzentrum in Hallau gab es einen Grossbrand.
Im Dorfzentrum in Hallau gab es einen Grossbrand. Bild: zVg.
Am Donnerstagmorgen ist in einem Wohnhaus im Dorfzentrum von Hallau ein Brand ausgebrochen. Das Feuer zerstörte das Gebäude vollständig und beschädigte zwei angrenzende Wohnhäuser schwer. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen steht eine Brandstiftung im Vordergrund.

Um ca. 2 Uhr am Donnerstagmorgen ging bei der Schaffhauser Polizei die Meldung ein, dass in einem Wohnhaus im Dorfzentrum von Hallau ein Feuer ausgebrochen sei. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte standen das Gebäude sowie die Dachstöcke der direkt angrenzenden Häuser bereits in Vollbrand. Den zahlreichen Feuerwehrangehörigen gelang es, den Brand unter Kontrolle zu bringen und ein weiteres Übergreifen der Flammen zu verhindern. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner mussten evakuiert werden, eine Frau wurde mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung in das Spital gebracht.

Wie es weiter in der Meldung der Schaffhauser Polizei heisst, gehen aufgrund der bisherigen Erkenntnisse die Strafverfolgungsbehörden von Brandstiftung aus. Weiter wird ermittelt, ob eine in der Nähe tot aufgefundene Person und ein weiterer kleiner Brandherd in der näheren Umgebung in einem Zusammenhang zum Brand stehen.

Die Höhe des Sachschadens ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Am betroffenen Gebäude sowie mindestens einem der angrenzenden Wohnhäuser entstand Totalschaden.

Nebst verschiedenen Feuerwehrverbänden (Hallau Oberhallau Trasadingen Wilchingen, Stadt Schaffhausen, Mittelklettgau, Neuhausen Oberklettgau, Dörflingen) und der deutschen Feuerwehr Klettgau, standen Mitarbeitende des Rettungsdienstes der Spitäler Schaffhausen, des EKS, des Interkantonalen Labors sowie Angehörige der Kantonalen Feuerpolizei Schaffhausen, des Forensischen Instituts Zürich und der Schaffhauser Polizei im Einsatz.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen und die Schaffhauser Polizei haben ihre Ermittlungen zu diesem Vorfall aufgenommen.

Es werden gestützt auf das Amts- und Untersuchungsgeheimnis zurzeit keine weiteren Informationen erteilt. Allfällige Rückfragen beantwortet ausschliesslich der Erste Staatsanwalt Peter Sticher (+41 52 632 74 41, peter.sticher@sh.ch).

Schaffhausen24, Originalmeldung Schaffhauser Polizei