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Kanton
13.01.2026

Das gilt bei einer Brandschutzkontrolle im Kanton Schaffhausen

Darum geht es bei einer Brandschutzkontrolle im Kanton.
Darum geht es bei einer Brandschutzkontrolle im Kanton. Bild: pexels.com
Die Brandkatastrophe in der Silvesternacht in Crans-Montana hat weltweit Betroffenheit ausgelöst und wirft Fragen zum Brandschutzes auf: Wie wird kontrolliert oder welche Vorgaben müssen bei solchen Lokalen eingehalten werden? Der «Bock» hat bei Andreas Rickenbach, Dienstleiter der Kantonalen Feuerpolizei Schaffhausen, nachgefragt.

Kaum ein anderes Thema war in den vergangenen zwei Wochen so präsent wie die Brandkatastrophe in Crans-Montana. Neben der weltweiten Betroffenheit tauchen auch zahlreiche Fragen auf – unter anderem auch zum Brandschutz. Denn dieser beginnt lange bevor die ersten Besucherinnen und Besucher einen Club oder eine Bar betreten. Bauliche Vorgaben, technische Installationen und geschultes Personal, das im Notfall klare Abläufe kennt, gehören zum Pflichtprogramm.

Doch was heisst das konkret, und welche Richtlinien müssen eingehalten werden? Andreas Rickenbach, Dienstleiter der Kantonalen Feuerpolizei Schaffhausen, erklärt, worauf es bei einer solchen Brandschutzkontrolle ankommt.

Wie wird kontrolliert?

Bei einer Brandschutzkontrolle werden sowohl die bauliche, die technische als auch die organisatorische Situation eines Lokals beurteilt, erklärt Andreas Rickenbach. Beim baulichen Brandschutz gehe es unter anderem um die Räumlichkeiten selbst. Als Stichwort nennt er die sogenannten Brandabschnitte: «Das sind Bereiche eines Gebäudes, die so ausgelegt sind, dass sich ein Feuer nicht ungehindert über sie hinaus ausbreiten kann oder umgekehrt Personen innerhalb eines Raumes für eine gewisse Zeit vor Feuer von aussen geschützt sind.» Kontrolliert werden dabei unter anderem Türen, Wände und Decken. «Türen müssen fluchtwegtauglich sein und eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer aufweisen», ergänzt Rickenbach. Eine Brandschutztüre müsse beispielsweise mindestens 30 Minuten einem Brand standhalten. Solche Bauteile seien entsprechend geprüft.

Der Kompromiss

Herausfordernd werde es vor allem dann, wenn sich ein Lokal nicht in einem Neubau befindet, sondern in einem älteren oder denkmalgeschützten Gebäude. Wie die Feuerpolizei in solchen Fällen vorgeht, erklärt Rickenbach: «Der Brandschutz muss gewährleistet sein, gleichzeitig sind die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.» Es brauche eine Interessenabwägung beider Seiten, der Spielraum sei dabei jedoch klein. «Es kann durchaus vorkommen, dass denkmalgeschützte Türen in die falsche Richtung öffnen. Dann muss man gemeinsam individuelle Lösungen finden, wie eine automatische Branddetektion mit interner Alarmierung und als organisatorische Massnahme einen Türsteher.»

Was gewährleistet die Sicherheit der Gäste?

Neben den baulichen Aspekten gibt es zwei weitere Ebenen des Brandschutzes: den betrieblichen und den organisatorischen Brandschutz. Letzterer betreffe insbesondere die Sicherheitsorganisation eines Betriebs. «Der Betreiber ist dafür selbst verantwortlich, dass diese im Brandfall reibungslos funktioniert – also dass das Personal weiss, was zu tun ist und auch Initiative ergreift», betont Rickenbach. Gerade bei jungen Gästen, die sich möglicher Risiken oft wenig bewusst seien, komme dem organisatorischen Brandschutz eine zentrale Rolle zu. Geschultes Personal, das im Ernstfall richtig reagiert, sei entscheidend. «Es ist ein komplexes Thema. Man kann nicht alles in die Verantwortung der Kontrollbehörden legen. Die Lokalbetreiber müssten auch Eigenverantwortung wahrnehmen», sagt Rickenbach. Die Kontrollbehörden legen den Schwerpunkt ihrer Kontrolltätigkeit auf die bauliche Ausgestaltung sowie auf das Vorhandensein und das Funktionieren der je nach Belegung erforderlichen Massnahmen wie die Beschilderung der Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. «Wir prüfen etwa, ob Notausgangsschilder auch bei Stromausfall leuchten, ob alle Anlagen und vorgeschriebenen Löschmittel gewartet sind bzw. einwandfrei funktionieren. Ebenfalls Gegenstand der Prüfung ist, ob brennbare Dekorationen vorhanden sind», so der Dienstleiter. Der Betreiber müsse jeweils entsprechende Nachweise vorlegen. Für Veranstaltungen, welche eine im Vergleich zum bewilligten Zustand erhöhte Brandgefährdung mit sich bringen würden, müssten die Betreiber ausserdem jeweils eine Bewilligung der Gemeinde einholen. 

Fluchtwege und Besucherzahlen

Die Anforderungen an Fluchtwege sind schweizweit klar geregelt. Bei Neubauten würden diese bereits in der Planungsphase anhand der geplanten Personenbelegungen definiert, erklärt Rickenbach. Bei bestehenden Lokalen werde anhand der vorhandenen Situation festgelegt, wie viele Personen sich maximal im Raum aufhalten dürfen. Man gehe also umgekehrt vor. Anhand der vorhandenen Pläne und einer Besichtigung prüfen wir, welche Fluchtwege vorhanden sind, und ermitteln daraus die maximale Belegung.» Grundsätzlich gilt: Bis 50 Personen reicht ein Fluchtweg, ab 100 Personen sind mindestens zwei notwendig. Ab dieser Grenze werden die Anforderungen deutlich strenger. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um eine Bar, ein Restaurant oder einen Club handle.

Auch der Standort eines Raumes, etwa im Untergeschoss, führe nicht automatisch zu strengeren Vorgaben. «Im Grundsatz gibt es diesbezüglich keine speziellen zusätzlichen Anforderungen», sagt Rickenbach. Ob sich aufgrund der Ereignisse in Crans-Montana künftig Anpassungen ergeben, lasse sich derzeit noch nicht sagen.

Die Brandschutzvorschriften sind schweizweit einheitlich geregelt. Kantone und Gemeinden haben inhaltlich kaum Spielraum, jedoch in der Ausgestaltung der Kontrollen. Die Schaffhauser Feuerpolizei ist für alle kontrollpflichtigen Gebäude im Kanton zuständig, die in drei Kategorien eingeteilt sind. Je nach Kategorie erfolgen periodische Kontrollen im Fünf- oder Zehnjahresrhythmus. Zusätzlich finden Kontrollen bei Besitzerwechseln oder grösseren baulichen Veränderungen statt. Stichproben werden durchgeführt, wenn Hinweise auf bestehende Mängel vorliegen. Auch der Einsatz von Pyrotechnik ist klar geregelt. Für grössere Effekte, etwa Bühnenfeuerwerke bei Konzerten, braucht es eine Bewilligung sowie eine ausgebildete Pyrotechnikerin oder einen Pyrotechniker. Kleinfeuerwerk der Kategorie 1, wie beispielsweise Wunderkerzen, ist grundsätzlich erlaubt. Aber auch dort sind die aufgedruckten Verwendungsvorschriften der Hersteller einzuhalten.

Verantwortung und Sensibilisierung

Ereignisse wie die Brandkatastrophe in Crans-Montana würden Betreiber wie Behörden gleichermassen sensibilisieren, sagt Rickenbach. «Zwar haben wir das Wort ‹Polizei› im Namen, doch wir verstehen uns in erster Linie als Dienstleister.» Ziel sei es, die Betreiber zu unterstützen, damit sie ihren Gästen einen sicheren Aufenthalt ermöglichen können. Aufgrund der aktuellen Verunsicherung bietet die Feuerpolizei Schaffhausen Bars und Clubs derzeit zusätzliche Kontrollen an. «Wenn sich ein Betreiber unsicher fühlt und Klarheit möchte, schauen wir gerne nochmals hin.»

Salome Zulauf, Schaffhausen24
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