Wer ein Testament errichten möchte, muss die Formerfordernisse kennen. Dabei kennt das Zivilgesetzbuch drei gültige Formen der letztwilligen Verfügung: das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament und das Nottestament. Am häufigsten wird das eigenhändige Testament verwendet. Es muss vollständig von Hand geschrieben, datiert (Tag, Monat, Jahr) und unterschrieben sein. Bereits das Fehlen eines dieser Elemente kann zur Ungültigkeit führen. Ein am Computer verfasster Text oder ein Formular mit handschriftlicher Unterschrift genügt nicht. Zudem ist es wichtig, dass alle erwähnten Personen genau bestimmt werden. Deshalb sollen die eigenen Personalien sowie die Personalien der Erben und Vermächtnisnehmer so detailliert wie möglich sein. Am besten werden der vollständige Name inkl. eines allfälligen Ledignamens, das Geburtsdatum, der Heimatort und die aktuelle Adresse festgehalten. Das öffentliche Testament wird vor einer Fachperson errichtet, von einer Urkundenperson beurkundet und von zwei Zeugen bestätigt. Diese Form bietet hohe Rechtssicherheit, da Fachpersonen unter anderem dafür sorgen, dass die richtigen juristischen Begriffe verwendet werden. Fachpersonen können auch in Bezug auf Pflichtteile und andere wichtige Aspekte der Erbteilung beraten. Eine öffentliche letztwillige Verfügung eignet sich insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder familiären Konstellationen, oder wenn die Verfügende nicht mehr in der Lage ist, seitenweise Text von Hand zu verfassen. Als Ausnahme kennt das Gesetz das Nottestament. Es ist nur zulässig, wenn wegen ausserordentlicher Umstände – etwa Todesgefahr oder fehlender Zugang zu einer Urkundenperson – kein ordentliches Testament errichtet werden kann. Der Erblasser kann zwei Zeugen seinen letzten Willen mündlich wiedergeben. Diese halten den Willen des Erblassers schriftlich fest und reichen dies unverzüglich beim zuständigen Gericht ein. Die Einhaltung der Formvorschriften ist essenziell, doch leider kommt es immer wieder vor, dass sie nicht eingehalten werden. Deshalb unser Mantra: Ort, Datum, Unterschrift!
Gesellschaft
15.01.2026
Mein Wille geschehe – Ort, Datum, Unterschrift
Kathleen Leu schreibt regelmässig Ratgeberkolumnen für den «Bock».
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zVg.
Kathleen Leu vom Heresta schreibt in ihrer Ratgeberkolumne über das Verfassen eines Testaments.