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Kanton
12.01.2026

Kontrollgebiet entlang Untersee und Rhein

Bild: express.de
Das Vogelgrippevirus wurde in den vergangenen Wochen bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln und zuletzt bei zwei Schwänen beim Kraftwerk Schaffhausen nachgewiesen. Deshalb hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Absprache mit den Kantonen Zürich, Thurgau und Schaffhausen einen 1 Kilometer breiten Uferstreifen entlang des Bodensees und Rheins zum Kontrollgebiet erklärt.

Aufgrund der gehäuft tot aufgefundenen Wildvögeln, die am Vogelgrippevirus erkrankt sind, ist von einem aktuell erhöhten regionalen Vorkommen des Vogelgrippevirus auszugehen. Aus diesem Grund wurde ein 1 Kilometer breiter Uferstreifen vom Bodensee ab Kreuzlingen entlang des Untersees und Rhein abwärts bis zum Flurlingersteg bei Neuhausen am Rheinfall zum Kontrollgebiet erklärt.

Mit dem Errichten des Kontrollgebietes werden die Massnahmen für alle Tierhaltungen obligatorisch, unabhängig ihrer Grösse. Die Massnahmen, die bis anhin nur für Haltungen mit mehr als 50 Tieren obligatorisch waren und für die anderen Haltungen als Empfehlungen ausgesprochen wurden, sind nun auch für kleine Tierhaltungen verpflichtend. Mit dieser Verschärfung wird der Schutz des Geflügels verstärkt und das Risiko eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung reduziert. Das Veterinäramt bittet die Geflügelhaltenden, die Massnahmen konsequent umzusetzen und einzuhalten, so dass ein Eintrag der Krankheit in den Hausgeflügelbestand vermieden werden kann. Herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Bekämpfung der Vogelgrippe.

Das Veterinäramt ruft in Erinnerung: Jede Person, die Geflügel wie Hühner, Truten, Enten, Gänse, Wachteln hält, ist gesetzlich verpflichtet, die Haltung beim Landwirtschaftsamt zu melden. Nur so kann eine wirksame Seuchenüberwachung gewährleistet werden. Sollte eine Geflügelhalterin oder ein Geflügelhalter seine Haltung noch nicht gemeldet haben, bittet das Veterinäramt, die Meldung über das Meldetool des Landwirtschaftsamtes umgehend nachzuholen und in jedem Fall die Massnahmen sofort umzusetzen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise, dass ein Ansteckungsrisiko für den Menschen besteht. Somit können Eier und Geflügelfleisch weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.

Aus hygienischen Gründen wird generell empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht anzufassen und sie mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt, der Wildhut oder der Polizei zu melden.

Schaffhausen24, Originalmeldung Veterinäramt Schaffhausen
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