Mit Datum vom 24. August 2021 hat Grossstadträtin Iren Eichenberger eine Kleine Anfrage zum Thema «Zukunft Soziales Wohnen» eingereicht. Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 der Vorlage des Stadtrates vom 17. Dezember 2019 betreffend «Zukunft Soziales Wohnen: Abgabe der Teil-Grundstücke GB Nr. 3520 und GB Nr. 3634 im Baurecht sowie Gewährung eines einmaligen Investitionsbeitrags von 600'000 Franken an die Stiftung Summerwis» zugestimmt, schreibt die Stadt Schaffhausen in ihrem Antwortbrief. Im Anschluss wäre seitens Stadt und Stiftung Summerwis ein Beteiligungsprozess mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers Summerwis initiiert worden. Dem Beteiligungsprozess wurde die aufgrund des grossen Informations- und Gestaltungsbedarfs sowie der kritischen Haltung der Quartierbewohnerinnen und -bewohner die erforderliche Zeit eingeräumt; wegen der Besammlungseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie erfuhr der Prozess weitere Verzögerungen. Im Rahmen dieses Prozesses wurde von den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern gefordert, dass die Stiftung mit der Baueingabe zuwartet, um allfällige aus dem Prozess resultierende Anpassungen berücksichtigen zu können. Im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme wurde diesem Anliegen entsprochen.
Auf Antrag der Stiftung Summerwis hat der Stadtrat mit Beschluss vom 8. Juni 2021 die Fristen zur Unterzeichnung des Baurechtsvertrages bis zum 1. Juli 2021, zur Einreichung eines baubewilligungsfähigen Baugesuchs bis spätestens 3 Monate nach Unterzeichnung des Baurechtsvertrages, sowie zum Baubeginn bis spätestens 9 Monate nach rechtskräftiger Baubewilligung neu festgelegt, heisst es in der Mitteilung.
Am 22. September 2021 hat die Stiftung Summerwis das Baugesuch eingereicht. Die vorgesehene Holzbaute würde Personen ohne sonstige Unterkunft eine einfache, aber zweckmässige temporäre Wohnmöglichkeit bieten, schreibt die Stadt weiter. Weiter seien Werkstätten für Personen vorgesehen, die keine anderweitige Anstellung haben.
Der Stadtrat beantwortet die einzelnen Fragen wie folgt:
1. Hat sich die Kündigung des heutigen Standorts des SWG aufgrund des Rücktritts des Spitalratspräsidenten und Leiter des Neubauprojekts der Spitäler erübrigt oder verschoben?
«Die Spitäler Schaffhausen haben den Mietvertrag betreffend die Liegenschaft an der Geissbergstrasse 89 auf Ende März 2022 unter Einhaltung einer halbjährigen Kündigungsfrist gekündigt.
Aufgrund dessen, dass der Neubau noch nicht realisiert ist, wird aktuell für das Soziale Wohnen eine Zwischenlösung erarbeitet, welche zu weiten Teilen auch bereits aufgegleist werden konnte. Diese Zwischenlösung wird per Ende März 2022 bis zum Bezug des Neubaus in der Summerwis benötigt. Aufgrund der Bauplanung der Spitäler Schaffhausen musste bereits bei Projektbeginn vom allfälligen Erfordernis einer Zwischenlösung für das Soziale Wohnen ausgegangen werden.»
2. Gibt es bauliche oder juristische Hindernisse?
«Das Bauprojekt wurde durch die Stiftung Summerwis weiter vertieft. Auf Anregungen von Umweltverbänden wurden Anpassungen am Projekt vorgenommen. Beispielsweise wurden die Anliegen von Pro Natura zur Bepflanzung des Grundstücks aufgenommen, ebenfalls wurden von Interessensverbänden Hinweise zur Lichtemmissionen zum Schutz bspw. der Fledermäuse und Glühwürmchen mitberücksichtigt. Die Bauplanung umfasst des Weiteren ein obligatorisches Submissionsverfahren, für welches aktuell Kriterien ausgearbeitet werden.
Die benannten Anpassungen am Projekt benötigten Zeit. In der Zwischenzeit ist, wie bereits einleitend dargelegt, das Baugesuch entsprechend ausgearbeitet und termingerecht eingereicht worden.»
3. Zeigen sich allenfalls, wie von einer Gruppe Quartieranwohner*innen in der Summerwis befürchtet, Probleme mit den bekannten Altlasten auf der Parzelle? Gibt es zu den Altlasten neue Erkenntnisse? Können die Probleme, wie geplant durch eine Abdeckung gelöst werden?
«Die Parzelle gilt nach den bisherigen, mehrfach bestätigten Abklärungen des Interkantonalen Labors als weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig. Aufwändige Untersuchungen im Frühjahr dieses Jahres mit Grundwasserbohrungen bestätigen diesen Befund. Sollten nach den abschliessenden Untersuchungen im Rahmen des Bauvorhabens trotzdem abweichende Verhältnisse angetroffen werden, wird das Interkantonale Labor der Baurechtsnehmerin und der Eigentümerin des Grundstücks Auflagen zur allfälligen Entsorgung oder Isolierung für das geplante Bauprojekt machen.»
4. Gibt es andere Verzögerungsgründe?
«Bedingt durch die Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verzögerte sich, wie eingangs bereits dargelegt, der Beteiligungsprozess mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers Summerwis. Die Workshops mussten zum Teil aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen verschoben und dann auf eine virtuelle Umgebung umgestellt werden. Zusammen mit der Stiftung wurden drei Workshops, mehrheitlich per Videokonferenz, abgehalten. Dabei wurden Bedenken aufgenommen und mögliche Massnahmen thematisiert. Hauptsächlich wurden Anliegen in Bezug auf die Sicherheit im Quartier besprochen, beispielsweise die Beleuchtung, eine 24/7 Erreichbarkeit der Mitarbeitenden, etc. Von Seiten der Stadt wurden der Be-reich Soziales, die Quartierentwicklung und die Baupolizei einbezogen. Im Rahmen dieses Prozesses wurde - wie eingangs bereits dargelegt - von den Quartierbewohnerinnen und -bewohnern gefordert, dass die Stiftung mit der Baueingabe zuwartet, um allfällige Anpassungen berücksichtigen zu können. Im Sinne einer vertrauensbildenden Massnahme wurde diesem Anliegen entsprochen.»
5. Bis wann ist allenfalls mit dem Spatenstich zum Projekt zu rechnen?
«Die Stiftung Summerwis hat das Baugesuch am 22. September 2021 eingereicht. Der 'Spatenstich' hängt von diversen unbeeinflussbaren Faktoren, wie insbesondere allfälligen Einsprachen, ab. Geht alles nach Plan ohne Verzögerung, rechnet die Stiftung Summerwis mit der Fertigstellung der Baute im 2. Halbjahr 2024.»