Die geringen und sehr lokalen Niederschläge der vergangenen Tage haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft, teilt der Kanton Schaffhausen mit. Das Entzünden von Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem ganzen Kantonsgebiet ist deshalb weiterhin verboten. Die Organisatoren des Rheinfall-Feuerwerks «Fire on the rocks» am 31. Juli und des traditionellen 1.-August-Feuerwerks in Stein am Rhein ersuchten um eine Ausnahmebewilligung zur Durchführung ihres Feuerwerks.
Dieses Begehren wurde durch den Teilstab Trockenheit der Kantonalen Führungsorganisation intensiv geprüft und kann durch den Regierungsrat positiv beantwortet werde. Da sich die Waldbrandgefahr in den vergangenen Tagen nicht weiter verschärft hat und es sich in beiden Fällen um ein – im Gegensatz zum privaten Abbrennen von Feuerwerkskörpern – zeitlich und örtlich kontrolliertes Abbrennen des Feuerwerks handelt, erteilt der Regierungsrat mit der Auflage von zahlreichen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen eine Ausnahmebewilligung.
Die zuständigen Gemeinden Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein haben dafür zu sorgen, dass die Veranstalter über ein von den Gemeinden genehmigtes und mit den Einsatzkräften abgesprochenes Sicherheits- und Einsatzkonzept verfügen, welches den aktuellen Witterungsbedingungen ausreichend Rechnung trägt, heisst es weiter in der Medienmitteilung des Kantons. Die Veranstalter haben dafür besorgt zu sein, dass die verantwortlichen Feuerwehren mit einer ausreichenden Anzahl an Tanklöschfahrzeugen sowie Einsatzkräften präventiv zur Verfügung stehen. Weiter müssen allfällige besonders gefährdete Flächen im Umkreis der Abschussstellen vorab gewässert werden.