Kurz vor 19 Uhr am Dienstag, 06. Januar, fuhr ein 52-jähriger Autofahrer in Schaffhausen vom Bahntal über die Autobahnauffahrt E41 auf die Autostrasse A4 in Richtung Cholfirsttunnel. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit geriet der Personenwagen ins Schleudern, fuhr nach links über die Verkehrsinsel und überquerte die beiden stark frequentierten Fahrbahnen der A4, ehe es zur Kollision mit der Betonwand, Fahrtrichtung Thayngen kam. Anschliessend setzte er die Fahrt pflichtwidrig fort und fuhr durch den Fäsenstaubtunnel. Weitere Verkehrsteilnehmer meldeten den Unfall der Einsatz- und Verkehrsleitzentrale der Schaffhauser Polizei. Ermittlungen ergaben, dass der fehlbare Lenker im Kanton Zürich wohnhaft ist. Durch Amtshilfe der Kantonspolizei Zürich konnten der unverletzte Fahrer und sein beschädigtes Fahrzeug um 20.28 Uhr an dessen Wohnort angetroffen werden. Nach erfolgter Spurensicherung wurden die weiteren Amtshandlungen in Schaffhausen durchgeführt. Da der Verdacht bestand, dass der Fahrer sein Auto in nicht fahrfähigem Zustand gelenkt hatte, wurde eine Blut- und Urinprobe durch die Funktionäre der Schaffhauser Polizei angeordnet und dem Lenker die Fahrberechtigung für sämtliche Kategorien entzogen. Wegen den Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz wird er sich vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Abteilung Verkehr, verantworten müssen.
Blaulicht
07.01.2026
Verkehrsunfall
Am Fahrzeug entstand Sachschaden.
Bild:
zVg.
Stadt Schaffhausen: Am frühen Dienstagabend, 06. Januar, kam es in der Stadt Schaffhausen auf der A4 zwischen der Rheinbrücke und dem Fäsenstaubtunnel zu einem Verkehrsunfall, wobei niemand verletzt wurde.