In den letzten Tagen hat die Schaffhauser Polizei mehrere Autos angehalten, deren Scheiben nicht ausreichend von Eis befreit waren. Die Autofahrenden durften, nachdem sie ihre Autoscheiben vollständig freikratzen, weiterfahren. Sie werden sich jedoch vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen verantworten müssen.
Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmenden. Die Schaffhauser Polizei erinnert deshalb an folgende Punkte:
- Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben müssen vollständig von Eis und Schnee befreit sein.
- Nur ein Guckloch freizukratzen ist verboten.
- Seitenspiegel und Beleuchtung müssen funktionsfähig und frei von Schnee und Eis sein.
- Kontrollschilder müssen gut sichtbar sein.
- Bei Schneefall ist auch das Autodach vom Schnee zu räumen, um gefährliche Schneerutsche zu verhindern.