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Rafzerfeld
20.01.2024

Pistenverlängerungen: Der Regierungsrat hat die Hausaufgaben nicht gemacht

Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 soll gemäss IG-Nord endlich umgesetzt werden. Vorher dürfe es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerische Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden.
Das Flughafen-Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2021 soll gemäss IG-Nord endlich umgesetzt werden. Vorher dürfe es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerische Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Bild: zVg
Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.

Die IG-Nord ist ein Zusammenschluss von 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau im Norden des Flughafens Zürich-Kloten. Die IG-Nord setzt sich für den Schutz ihrer Bevölkerung gegen übermässigen Fluglärm ein. In einer Medienmitteilung gibt sie an, sich mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt zu haben. Sie fordert, dass die falsch abgebildete Lärmbelastung in den Abend- und Nachtstunden endlich korrigiert und der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL, SIL-Objektblatt) entsprechend überarbeitet werde. Der SIL (SIL-Objektblatt Flughafen Zürich) müsse in einem Koordinationsverfahren mit den kantonalen Richtplänen – auch zusammen mit den Gemeinden und Regionen – neu abgewogen und festgesetzt werden. Ohne korrekten SIL fehle den Kantonen die Grundlage für ihre Richtplanung und ist die Raumplanung der Städte und Gemeinden in der Flughafenregion mangelhaft. 

Fehlende Rechtsgrundlagen durch fehlerhaften Sachplan Infrastruktur Luftfahrt 

Die Flughafenregion sei eine der dynamischsten Regionen der Schweiz. Menschen ziehen zu, Unternehmen siedeln sich an, Städte und Gemeinden entwickeln sich zukunftsgerichtet weiter. Dazu brauche es korrekte, optimal ausgearbeitete Planungsinstrumente, wie sie dann laufend in allen raumplanerisch relevanten Anliegen und Projekten zur Anwendung kommen. All dies müsse auch dazu führen, dass die Grundstücke, die das Rückgrat vieler Körperschaften und Familien bilde, im Wert geschützt werde. 

Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2021 klar festgehalten hat, müssen der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL und das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich überarbeitet werden, heisst es in der Medienmitteilung. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden seien falsch abgebildet. Die Verspätungssituation zwischen 23 und 23.30 Uhr sei nicht korrekt berücksichtigt. Da das SIL-Objektblatt eine Grundlage für die Raumplanung der Kantone sei, müsse folglich auch die Richtplanungen der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen überprüft werden. 

Dringende Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen 

Die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts sei seit zwei Jahren überfällig. Die wichtige räumliche Abstimmung zwischen den Flughafenanlagen, der Sicherheit des Flugbetriebs und der Raumplanung erfolge aktuell auf nicht korrekten Grundlagen. Dies erschwere es den Städten und Gemeinden in der Flughafenregion die Siedlungsqualität, die raumplanerische Entwicklung und den Schutz der Grundstückwerte sicherzustellen. Die IG Nord habe sich deshalb mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt und fordert, die Überarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich umgehend in Angriff zu nehmen und die kantonalen Richtplanungen zu überprüfen. 

Pistenverlängerungen und neue Flughafenbauten kommen zu früh 

Ohne korrektes SIL-Objektblatt und ohne überprüfte Richtplanungen der Kantone fehle die planungsrechtliche Grundlage für neue Infrastrukturbauten am Flughafen und für die Ausgestaltung des Flugbetriebs. Die Volksabstimmung vom 3. März zu den Pistenverlängerungen komme zu früh; sie dürfe keine präjudizierende Wirkung auf die vom Bund zu entscheidende Pistenverlängerung und den künftigen Flughafenbetrieb haben. Erst wenn korrekte und verlässliche planungsrechtliche Grundlagen vorhanden sind, könne über neue Flughafeninfrastrukturen entschieden werden. Die IG Nord habe deshalb bereits Ende 2023 Einsprache gegen den Neubau des Docks A und gegen den Neubau des ZRH-Towers erhoben. 

Schaffhausen24, Originalmeldung IG-Nord