Digitalisierung der Schweizer Justiz
Im Rahmen des Projekts «Justitia 4.0» wird im Auftrag der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der obersten kantonalen Gerichte und des Bundesgerichts die Digitalisierung der Schweizer Justiz vorangetrieben. Ziel ist es, die Papierakten durch elektronische Akten zu ersetzen und den Rechtsverkehr künftig möglichst weitgehend digital abzuwickeln.
Im Dezember 2024 wurde das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) verabschiedet. Nach dessen Inkraftsetzung beginnt eine mehrjährige Übergangsfrist. Nach Ablauf der Übergangsfrist sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und berufsmässige Akteure wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verpflichtet, ihre Verfahren digital über «justitia.swiss» abzuwickeln. Privatpersonen hingegen können weiterhin frei wählen, ob sie ihre Eingaben elektronisch oder auf Papier einreichen möchten.
Frühzeitige Praxiserfahrung
«Der Pilotbetrieb ermöglicht es uns, frühzeitig Erfahrungen zu sammeln und unsere Mitarbeitenden sowie die Anwaltschaft optimal auf die digitale Zukunft vorzubereiten», betont Kantonsgerichtspräsident Andreas Textor. Die Teilnahme am vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bewilligten Pilotbetrieb verschafft dem Kanton einen Vorsprung bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und erlaubt es, Prozesse rechtzeitig anzupassen.