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Schaffhausen
03.12.2025
03.12.2025 16:54 Uhr

Solidaritätsbeitrag: Gesetz tritt ab dem 1. Januar in Kraft

Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montagmorgen mit der Beratung des Budgets 2026 begonnen. Die Bürgerlichen wollen eine Steuersenkung durchsetzen. (Symbolbild)
Der Schaffhauser Kantonsrat hat am Montagmorgen mit der Beratung des Budgets 2026 begonnen. Die Bürgerlichen wollen eine Steuersenkung durchsetzen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA BELLA
Der Regierungsrat hat das Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 (GSO) auf den 1. Januar in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.

Mit dem GSO schafft der Kanton Schaffhausen die gesetzliche Grundlage für einen kantonalen Solidaritätsbeitrag in der Höhe von 25'000 Franken. Anspruchsberechtigt sind:

  • Personen, die von einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder einer Fremdplatzierung vor 1981 betroffen sind, die von einer Behörde im Kanton Schaffhausen veranlasst oder durch diese vollzogen, beauftragt oder beaufsichtigt wurde;
  • Personen, die von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 betroffen waren.

Mit dem kantonalen Solidaritätsbeitrag anerkennt der Kanton Schaffhausen das begangene Unrecht und leistet einen Beitrag zur Wiedergutmachung. Kein Anspruch besteht, wenn bereits ein anderer Kanton oder eine Gemeinde einen Solidaritätsbeitrag im Sinne dieses Gesetzes geleistet hat (aktuell namentlich die Stadt Zürich). Es wird mit rund hundert Anspruchsberechtigten gerechnet. Die voraussichtlichen Kosten von rund 2,5 Millionen Franken trägt der Kanton alleine, eine Beteiligung der Gemeinden wurde vom Kantonsrat in seinen Beratungen verworfen.

Die Auszahlung des Solidaritätsbeitrags erfolgt auf Gesuch hin. Das Gesuchsformular steht ab 1. Januar 2026 auf der Webseite des Kantonalen Sozialamtes sowie der Webseite der Fachstelle für Gewaltbetroffene zur Verfügung. Das Formular kann zudem auch telefonisch oder schriftlich bei der Fachstelle für Gewaltbetroffene angefordert werden. Die Fachstelle für Gewaltbetroffene bietet zudem allen Betroffenen eine kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Gesuchseinreichung an.

Alle Personen, die bereits im Zusammenhang mit der Einreichung des Gesuchs für den Solidaritätsbeitrag des Bundes mit der Fachstelle für Gewaltbetroffene in Kontakt standen, werden in den kommenden Tagen persönlich über das Inkrafttreten des Gesetzes und das weitere Vorgehen zur Geltendmachung des Solidaritätsbeitrages informiert.

Schaffhausen24, Originalmeldung Kanton Schaffhausen
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