In Schleitheim hat das Christchindli dieses Jahr wohl besonders fleissige Unterstützung gehabt: Eine mobile Radaranlage der Schaffhauser Polizei wurde am Strassenrand als Geschenk verpackt und dadurch vorübergehend ausser Betrieb gesetzt.
Die Schaffhauser Polizei nimmt den weihnachtlichen Vorfall in Schleitheim mit einem Schmunzeln zur Kenntnis, hält jedoch fest: Das Abdecken oder Manipulieren von Radaranlagen ist strafbar. Sollten die Verantwortlichen ermittelt werden, müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn Radaranlagen sind keine Weihnachtsdekoration, sondern ein wichtiges Instrument zur Verkehrssicherheit. Tempokontrollen tragen dazu bei, das Fahrverhalten zu beruhigen und gefährliche Situationen frühzeitig zu entschärfen – nicht nur an bekannten Brennpunkten, sondern überall dort, wo Geschwindigkeit zur Gefahr werden kann.
Die gesamte Schaffhauser Polizei wünscht der Bevölkerung frohe Weihnachten. Auch über die Feiertage sind wir rund um die Uhr im Einsatz – für mehr Sicherheit auch auf den Strassen. Und ja: Dazu gehören auch Radaranlagen. Ob man sie nun mag oder lieber einen grossen Bogen darum macht.
Blaulicht
23.12.2025
Ungewöhnliches Weihnachtsgeschenk für die Schaffhauser Polizei
So lustig die Idee wirken mag – solche Eingriffe sind strafbar.
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zVg.
Schleitheim: Kurz vor Weihnachten erhielt die Schaffhauser Polizei ein eher ungewöhnliches Geschenk: Offenbar besonders fleissige, helfende Hände des Christkinds verpackten in Schleitheim eine mobile Radaranlage als Weihnachtsgeschenk und setzten sie damit ausser Betrieb.